Das letzte Plädoyer ist gesprochen. Nach mehr als fünf Jahren NSU-Prozess könnte das Urteil gegen Beate Zschäpe jetzt sehr bald gesprochen werden.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) steht im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer möglicherweise kurz vor dem Urteil. In der kommenden Woche will sich der verhandelnde Staatsschutzsenat mit letzten Beweisanträgen beschäftigen. Am Dienstag ist ein Gutachter zur Verhandlung geladen. Anschließend könnten die letzten Worte der Angeklagten folgen. Das Gericht hätte dann zehn Tage Zeit für die Urteilsberatung und müsste am elften Tag das Urteil verkünden.
In dem Gutachten geht es am Dienstag um das Haus in Zwickau, in dem Zschäpe mit ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte und das sie nach dem Selbstmord der beiden Männer in Brand setzte. Nach Ansicht ihrer drei ursprünglichen Pflichtverteidiger ist diese Brandstiftung die einzige Tat, für die das Gericht sie verurteilen könne. Die Strafe dafür solle die bisherige Untersuchungshaft nicht übersteigen, so dass Zschäpe spätestens mit dem Urteil auf freien Fuß zu setzen sei. Zschäpe ist seit dem Auffliegen des NSU im November 2011 inhaftiert.
Die Bundesanwaltschaft hat dagegen lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen Zschäpe beantragt. Die Anklage hält es für erwiesen, dass sie Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) war. Zschäpe sei eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern gewesen. Bei der Gruppe handele es sich um eine terroristische Vereinigung. Zu ihren Taten zählten zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, die Mundlos und Böhnhardt aus Fremdenhass oder Hass auf den Staat verübt haben sollen. Neun der Mordopfer waren Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft, eines eine Polizistin.
Zschäpes Verteidigungsteams – neben den drei ursprünglichen Pflichtverteidigern zwei Vertrauensanwälte – fordern für diese Anklagepunkte Freispruch. Sie bestreiten Zschäpes Mitgliedschaft beim NSU, der damit überdies nur zwei Mitglieder gehabt habe und rechtlich darum nicht als terroristische Vereinigung zu sehen sei.
Damit liegen die Strafforderungen gegen Zschäpe maximal weit auseinander. Wie sich das Gericht am Ende entscheiden wird, halten zahlreiche Prozessbeteiligte für nicht vorhersehbar. (dpa, iQ)