Hannover

Kopftücher müssen bei Flughafen-Kontrolle nicht abgelegt werden

Die IslamiQ-Redaktion erreichten in den vergangenen Wochen Beschwerden über die Luftsicherheitskontrolle am Hannoveraner Flughafen. Kopftuchtragende Frauen wurden im Rahmen der Kontrollen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Wir haben die Bundespolizei um Klärung gebeten. Ein Bericht.

22
06
2018
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Burkaverbot, Verhüllungsverbot© Juanedc @ flickr.com (CC 2.0), bearbeitet by iQ.

Emine Zorlu* sorgte mit ihrem Facebook-Post für Wirbel in Hannover. Die junge Frau begleitet am 2. Mai ihre Oma zum Flughafen und beobachtet folgendes Geschehen: ältere Frauen, die über keine Deutschkenntnisse verfügen, werden kontrolliert. Mit Gestikulationen werden sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Eine der Betroffenen, erinnert sich Zorlu, schaut schockiert und hat wohl angenommen, dass es eine Regelung ist, der alle folgen müssen. Zorlu ist empört und reicht eine Beschwerde am Hannoveraner Flughafen ein. Auch in ihrem Facebook-Post beschreibt sie diesen Vorfall als diskriminierend, erniedrigend und rassistisch.

In der Antwort des Flughafens wird sie auf die Luftsicherheitskontrolle hingewiesen. Von Diskriminierung könne bei solch einer Kontrolle nicht die Rede sein.

Zeugin wird abgeführt

Eine weitere Zeugin, die anonym bleiben möchte, berichtet, dass eine ältere Frau, die ebenfalls über keine Deutschkenntnisse verfügt, aufgefordert wurde, ihr Kopftuch abzulegen. Die Zeugin greift ein, möchte Übersetzungsarbeit leisten und der Seniorin mitteilen, dass es nicht ihre Pflicht sei, in der Öffentlichkeit das Kopftuch abzulegen. Dabei wird sie von einer weiteren Luftsicherheitsassistentin gefragt, warum sie sich einmische. Nachdem die Zeugin die Assistentinnen auf ihr respektloses Verhalten hinweist, wird sie daraufhin in einen Raum geführt, wo sie detailliert durchsucht wird – „nach Bomben“. 

Bundespolizei: Kopftuch muss nicht abgelegt werden

Recep Bilgen, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, wurde selbst Augenzeuge eines solchen Vorfalls. Er berichtet, dass bereits vorher einige Beschwerden bezüglich der Kopftuchkontrollen bei der Schura eingingen. Bilgen suchte das Gespräch mit dem zuständigen Amt. Zuständig für die Luftsicherheitskontrolle ist die Bundespolizei. In einem Gespräch teilte man ihm mit, dass es um eine Regelung gehe, die bereits länger bestünde, aber erst seit kurzem umgesetzt worden sei.

Auf Anfrage von IslamiQ erklärt die Bundespolizei die rechtlichen Grundlagen der Luftsicherheitskontrolle und erläutert, dass grundsätzlich alle Überbekleidungen abgelegt werden müssen, außer das Kopftuch, welches aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen wird. Dabei wird auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die das Tragen des Kopftuchs explizit unter Schutz der positiven Ausübung der Glaubensfreiheit fällt, hingewiesen. Möchten Passagiere also aus religiösen Gründen das Kopftuch nicht ablegen, so darf es nicht erzwungen werden. 

Konsequenzen für MitarbeiterInnen?

Die Frage ist nun, ob es Konsequenzen oder Maßnahmen gegen das Personal der Luftsicherheitskontrollen geben wird. Die Bundespolizeidirektion versicherte zumindest, dass jede Beschwerde und jede Meldung einzeln aufgenommen und sorgfältig damit umgegangen werde. Es seien zudem Fortbildungen geplant, in denen ähnliche Situationen besprochen werden sollen. So werden neue Maßnahmen erarbeitet und eventuell neue Regelungen angeordnet. Dabei sei es wichtig, dass wenn solche Fälle vorkommen, die betroffenen Passagiere sofort handeln und direkt vor Ort eine Beschwerde einreichen oder den Kontakt suchen. Wiederholt sich ein unangemessener oder aufdringlicher Umgang mit den Passagieren folge eine Abmahnung und darauf eine Entlassung des jeweiligen Personals. Ob das Personal, über das Zorlu am 02. Mai schrieb, davon direkt betroffen ist, bleibt jedoch unklar. 

*Name von der Red. geändert. 

 

Leserkommentare

Kritika sagt:
L. S. Natürlich ist nicht jeder Muslim ein Terrorrist oder "Messsermann" Aber weit überproportional viele Terroristen und MesserStecher sind nun einmal Muslime. Es kann daher für die Sicherheit an neuralgischen Punkten -- wie Flughäfen -- wichtig sein, Personen, welche Merkmale der GefährderGruppe aufweisen, ( die also aussehensmässig möglicherweise Muslim sind ) besonders unter der Lupe zu nehmen. Frauen, die nicht in diesen Verdacht kommen möchten, steht es frei, sich normal zu kleiden oder Deutsche Flughäfen zu meiden. Gruss, Kritika.
23.06.18
23:21
Diana sagt:
Das ist doch Blödsinn - was sollte eine Frau denn großartig unter einem Kopftuch verstecken?! Das ist doch reine Schikane. Natürlich gibt es einige Kopftücher, die vom Stoff her sehr großzügig ausfallen und gebunden sind, da könnte man vielleicht ein (Klapp-)Messer drunter verstecken, aber das könnte auch eine weibliche Sicherheitsbeamtin - mit Zustimmung der Kopftuchträgerin - durch abtasten des Kopftuches ausschließen, daß da irgendwas drunter versteckt ist, dafür muß es nicht abgenommen werden. Im übrigen sollte es ansonsten eigentlich kein Problem darstellen, so eine Flugreise mit Kopftuch anzutreten, ohne daß es solche Schikanen oder Komplikationen gibt. Allerdings sollte es eigentlich auch selbstverständlich sein, daß dann das Kopftuch so einfach wie möglich gehalten ist, daß gar nicht erst der Verdacht oder die Vermutung aufkommen kann, daß da irgendwas "gefährliches" drunter versteckt sein könnte. Gruß Diana
24.06.18
21:44
Johannes Disch sagt:
Um die Identität einer Person festzustellen ist es nicht nötig, ihr Kopftuch abzulegen. Was sollte eine Muslimin unter dem Kopftuch etwa versteckt halten? Einen Sprengsatz?
25.06.18
12:10
grege sagt:
Die Technologie von Sprengsätzen ist so ausgefeilt, dass sie mittlerweile in kleinsten Baugrößen hergestellt und platziert werden können. Daher ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Passagiere sich komplett entkleiden müssten.
25.06.18
22:02
Johannes Disch sagt:
@grege (25.06.18, 22:02) -- "Daher ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Passagiere sich komplett entkleiden müssen " (grege) Sozusagen ein Nudisten-Flughafen...Schöne neue Welt.
26.06.18
18:16
Dr. Maggo sagt:
@all keine Schikane sondern Flugsicherheit. Und ja, unter einem Kopftuch kann man was verstecken, wie auch in einer Unterhose. Das sollten sich alle mal bewusst machen, die sich hier aufregen. Nicht nur Kopftücher werden kontrolliert, sondern auch der Turban und der Hut. Und wie schon in einem Kommentar angemerkt, Kopftuch kann und wird bei Verdacht abgetastet, wenn es nicht abgenommen wird. Aber ihre Überschrift Kopftuch muss nicht abgelegt werden... Sorry die ist leider falsch. Denn wenn einer der Kontrolleure beim abtasten was spürt? Na, dann muss das Kopftuch/Turban/Hut eben doch abgenommen werden. Aber meines Wissens nach wird dies dann in einem extra Raum gemacht. Also Religionskonform nicht für die Fluggäste einsehbar.
28.06.18
9:54
Frederic Voss sagt:
Religionskonforme Welt - was für ein unsinniges Geplänkel. Sanfte Verdummung pur.
30.06.18
14:58
Andreas B sagt:
@Diana Wem widersprechen Sie eigentlich mit Ihrem Kommentar? Die Bundespolizei hat doch klargestellt, dass Kopftücher, die aus religiösen Gründen getragen werden, nicht abgenommen werden müssen.
04.07.18
16:36
Timama sagt:
@ kritika Wie oft waren diese Terroristen und Messerstecher Frauen? Bitte, ein bisschen genauer sein, mit ihrer Statistik.
02.08.18
8:27
Pinto Celle sagt:
Ich gehe auch nicht verkleidet in eine Bank, könnte doch ein Mann unter der Sache sein! Johanna war auch Papst.
30.10.19
19:57
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