Schule

Handschlagpflicht in der Schweiz

Der Streit an einer Schweizer Schule, ob zwei Schüler ihrer Lehrerin den Handschlag aus religiösen Gründen verweigern dürften, endete nun in einer Handschlagpflicht für Schüler.

25
05
2016

Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft darf künftig kein Schüler mehr aus religiösen Gründen seinen Lehrern den Handschlag verweigern. Die zuständige Schulbehörde reagierte damit auf die Weigerung zweier muslimischer Schüler, ihrer Lehrerin die Hand zu reichen. Bei Missachtung müssten die Eltern künftig mit Sanktionen rechnen, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Demnach hat eine rechtliche Überprüfung ergeben, dass Schulen ausdrücklich einen Handschlag zur Begrüßung und Verabschiedung einfordern dürften.

Anfang April hatte der Fall eines 14-Jährigen und seines 16-jährigen Bruders aus einer streng über die Landesgrenzen hinweg für Aufregung gesorgt. Die Jungen begründeten ihre Handschlag-Verweigerung damit, dass sie aus religiösen Gründen keine Frauen berühren wollen. „Niemand kann uns zwingen, Hände zu berühren“, so die Brüder damals.

Die betroffene Schule führte daraufhin eine Sonderregelung ein: Auch männlichen Lehrern durften sie nun die Hand nicht mehr geben. Diese temporäre Regelung wurde nun ebenfalls aufgehoben. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Enail sagt:
Genau solche Beispiele sind es, die mich den Islam kritisch sehen lassen. Sie wollen aus religiösen Gründen keine Frauen berühren, nicht mal die Hand. Was hat das noch mit Glauben und Religion zu tun. Eine zutiefst verachtende, vermeintliche Religion gegenüber Frauen.
27.05.16
1:30
Ute Fabel sagt:
Es gibt seit etwa 10 Jahren durch das Gleichbehandlungsrecht eine Gleichbehandlungspflicht, die eine große rechtliche Errungenschaft ist, und keinesfalls durch Berufung auf eigene engstirnige religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen untergraben werden darf. Menschen dürfen aufgrund ihrer Ethnie, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung von niemandem schlechter behandelt wird, das gilt auch für Begrüßungsrituale. Ein Anhänger einer einwanderungsfeindlichen Bewegung kann auch nicht sagen, dass er aus weltanschaulichen Überzeugungen Migranten die Hand nicht reicht. Das ist kein Rechtsfertigungsgrund, genausowenig wie der Glaube an ganz individuelle religiöse Dogmen eine Andersbehandlung von Frauen legitimieren können.
27.05.16
11:06