Witten

Moschee-Brandstifter überführt

Der Moschee-Brandstifter von Witten konnte anhand einer DNA-Analyse überführt werden. Derzeit muss er sich vor dem Landgericht Bochum verantworten.

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01
2016
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Fahndungsfoto der Polizei nach dem Täter

Im Fall des Brandanschlags auf eine Wittener Moschee wurde der Angeklagte Sprockhöveler, der sich bereits vor dem Bochumer Landgericht verantworten muss, durch eine DNA-Analyse zweifelsfrei überführt. Spezialisten des Landeskriminalamtes wiesen nach, dass die Fingerabdrücke am Tatort und die DNA am verwendeten Streichholz dem Angeklagten zuzuordnen sind. Außerdem wurde bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten ein Benzinkanister gefunden. Als Verdächtiger festgenommen wurde der Angeklagte bereits im Mail letzten Jahres, aufgrund von Videoaufnahmen vom Tatort, und Aussagen von Zeugen, die ihn in der Nacht, in der Nähe der Moschee gesichtet haben.

Zu den neuen Befunden wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Bisher lehnte der gebürtige Wittener die Vorwürfe, den Brandanschlag verübt zu haben, ab.

Am 13.April letzten Jahres wurde in der Sultan Ahmet Moschee in Witten eingebrochen und ein Feuer gelegt. Im Gebetsraum wurde auf dem Gebetsteppich Benzin vergossen, der anschließend mit einem Streichholz angezündet wurde. Den Polizeiangaben zufolge wurde durch den Vorsitzenden der Moschee eine Rauchentwicklung festgestellt. In einem Waschraum der Moschee sei zudem ein aufgehebeltes Fenster entdeckt worden. An diesem Fenster konnten die Fingerabdrücke des Täters nachgewiesen werden.

Am Freitag (15.1) äußerte sich der damalige Feuerwehreinsatzleiter vor Gericht. Das Feuer sei zwar nicht ausgebrochen, da die Flammen schnell erloschen. Dennoch sei der Gebetsraum sehr verqualmt gewesen, was für Anwesende ebenfalls gefährlich gewesen wäre. Drei Familien lebten zu dieser Zeit in dem Gebäude, und wären im Falle eines Großfeuers in Lebensgefahr geraten. Der feuerfeste Gebetsteppich verhinderte, dass sich die Flammen ausbreiteten, so der Feuerwehrmann.

Nach dem Brandanschlag konnte der Gebetsraum der Gemeinde für drei Monate nicht genutzt werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von 75.000 Euro.

Hinter dem Brandanschlag wird ein rechtsextremes Tatmotiv vermutet. Laut Aussage eines Zeugen hatte der Angeklagte berets in der Vergangenheit gegen Ausländer und Juden gehetzt. Die Staatsanwaltschaft hält ihn aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens für psychisch krank und plädiert dafür ihn in eine Psychiatrie einzuweisen. Der Angeklagte selbst lehnt den Befund, er sei krank, ab.