Schwimmen mit Burkini? Nicht in Konstanz. Eine Muslima durfte nicht rein ins Hallenbad und will jetzt gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht klagen – mit Aussicht auf Erfolg.
Sie hatte es angekündigt, ein Klageentwurf liegt mittlerweile vor. Eine Muslimin aus Konstanz will gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht ziehen, weil man ihr im vergangenen Jahr den Zutritt zu einer Badeanstalt verwehrt hat. Der Hintergrund: Sie wollte mit einem Burkini – ein Ganzkörperbadeanzug – schwimmen.
Das ist jedoch nach Angaben der Stadt Konstanz nicht möglich. Die Badeordnung sehe vor, dass das Tragen von Ganzkörperbadeanzügen – darunter würde auch der Burkini fallen – in Schwimmbädern verboten sei. Doch auch andere Gründe für das Verbot wurden genannt. So begründete der Betreiber der Schwimmhalle laut mehreren Medienberichten das Verbot damit, dass sich Badegäste „durch die Anwesenheit korankompatibler Badekleider verunsichert und bedroht fühlen“ könnten.
Die Muslima kündigte bereits kurz nach dem Erlebten im Sommer 2013 an, notfalls gegen das Burkini-Verbot zu klagen. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könnte dabei dem Hallenbad und der Stadt Konstanz zum Verhängnis werden. Schülerinnen, die muslimischen Glaubens sind, können, wenn sie dem Schwimmunterricht aus religiösen Gründen fernbleiben wollen, dazu verpflichtet werden den Burkini zu tragen und am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Das Burkini-Urteil hatte zwar für kontroverse und gemischte Stimmen unter muslimischen Vertretern gesorgt. Doch jetzt könnte das Urteil gerade in diesem Fall entscheidend zugunsten der Muslimin sein.