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Schweiz

Kopftuchverbot in St. Gallen geht in die nächste Runde

Das Bildungsdepartment im Schweizer Kanton St. Gallen hat das bestehendee Kopftuchverbot an Schulen bestätigt. Eine betroffene Muslimin muss dennoch ihr Kopftuch nicht abnehmen. Der Fall wird die Gerichte weiter beschäftigen.

15
03
2014
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Das Bildungsdepartment im Schweizer Kanton St. Gallen stützt das Kopftuchverbot durch den Schulrat im Kanton. Der Rekurs einer muslimischen Familie gegen das Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen wurde abgewiesen. Der Schulrat hatte einer muslimischen Schülerin verboten, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen.

Laut Bildungsdepartment, einer Art Schulbehörde, sei die Schulordnung in St. Margrethen, die ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot im Schulunterricht vorsieht, mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit vereinbar. Die Schulgemeinde sei dazu befugt, durch Schulordnung, auch Grundrechte einzuschränken. Das Department ist der Ansicht, dass das private Recht auf Tragen eines Kopftuchs in der Schweiz hinter den Bedürfnissen des öffentlichen Rechts stehen müsse.

Mädchen muss Kopftuch nicht abnehmen

Gleichzeitig wurden durch das Bildungsdepartment auch Vorwürfe gegen die Eltern des Mädchens erhoben. Diese hatten erst vor Kurzem bei Gericht Recht erhalten. Die Eltern des betroffenen Mädchens hatten ihre Tochter zwischenzeitlich nicht mehr zur Schule geschickt, weil sie mit Kopftuch am Unterricht nicht teilnehmen durfte. Die Staatsanwaltschaft verklagte die Familie, weil die Eltern das Kind hätten zur Schule schicken müssen. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück. Die Eltern bekamen Recht, weil sie gegen das Verbot auch gerichtlich vorgegangen sind.

Das betroffene Mädchen darf trotz der Entscheidung des Bildungsdepartments weiterhin mit Kopftuch zur Schule gehen. Die Eltern wollen vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Solange es kein rechtsgültiges Urteil gibt, darf das Mädchen mit Kopftuch weiterhin am Unterricht teilnehmen. Dies hatte der Präsident des Verwaltungsgerichts bereits im Vorlauf zu den Verhandlungen klar geregelt. Probleme mit dem Kopftuch soll es an der Schule nicht geben.