
Das katholische Canisius-Kolleg in Berlin stellte eine Lehrerin mit Kopftuch ein, weil diese im Bewerbungsgespräch am meisten überzeugte. Der Rektor lehnt das Neutralitätsgesetz ab.

Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.

Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist diesmal eine Lehrerin mit einer Kruzifix-Kette.

Wegen ihres Kopftuches wurde eine Lehrerin an einer Berliner Grundschule abgelehnt. Nun hat ihr das Landesarbeitsgericht in einem Berufungsverfahren Recht gegeben.

Die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin geht am Donnerstag in Berlin in die zweite Instanz. Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg prüft am Donnerstag, ob das Kopftuch gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstößt.

Im Streit um das Tragen eines Kopftuches ist eine muslimische Lehrerin mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage ab.

Die Verweigerung des Handschlags eines Imams gegenüber einer Lehrerin sorgte für Aufruhr. Laut Medienberichten folgt nun die Entschuldigung seitens der Schule.

An einer Berliner Privatschule entfachte ein Handschlag-Streit zwischen einem Imam und einer Lehrerin. Die Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat nun für die Lehrerin Partei ergriffen.