Pressekonferenz

DITIB strebt Anerkennung an

Auf einer Pressekonferenz stellt der neue DITIB-Vorstand seine künftigen Ziele vor. Die DITIB räumt Fehler ein, kritisiert aber auch die hetzerische Berichterstattung.

16
01
2019
DITIB-Pressekonferenz
DITIB-Pressekonferenz © DITIB, bearbeitet by iQ.

Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) will sich nach den Worten des neuen Vorsitzenden Kazım Türkmen weiter um eine rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft bemühen. Ein Ziel sei die Mitwirkung an einem verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht, sagte Türkmen am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Köln.

Zugleich beklagte der 46-Jährige eine einseitige Debatte über die DITIB. Die Beiträge der Religionsgemeinschaft für ein friedliches Miteinander würden nicht angemessen wahrgenommen. Stattdessen gebe es eine „Eskalation der Debatten“. Viele Muslime fühlten sich inzwischen durch den Verlauf der Diskussion über die DITIB ausgegrenzt. Zugleich räumte Türkmen Kommunikationsdefizite der Religionsgemeinschaft und Mängel beim Krisenmanagement ein. Eine Rückbesinnung auf die Sachebene bezeichnete Türkmen gleichwohl als „dringend notwendig“.

Türkmen sagte, es brauche Zeit, die größte islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland zu verändern. Das könne man bei Arbeit und Struktur nicht „abrupt“ machen. Und Basis für solche Prozesse sollten „innere Dynamiken“ sein, nicht „Forderungen von außen“. Für die DITIB bedeute der Neustart, sich auf die liegengebliebenen Themen Islamischer Religionsunterricht und angestrebte Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu konzentrieren.

NRW prüft DITIB auf Religionsgemeinschaft

Unterdessen bestätigte die nordrhein-westfälische Landesregierung, dass sie weiterhin prüfe, ob es sich bei DITIB um eine Religionsgemeinschaft handelt. Derzeit werde dazu im Auftrag der Regierung ein „religionssoziologisches Gutachten“ erstellt, so eine Sprecherin der Staatskanzlei. Mit dem Gutachten werde überprüft, ob „die tatsächlichen Voraussetzungen“ für eine Religionsgemeinschaft erfüllt werden. Bisher liege in dieser Sache lediglich ein Rechtsgutachten vor. Dieses beschreibe die rechtlichen Kriterien, die für eine Religionsgemeinschaft und deren Anspruch auf schulischen Religionsunterricht von Bedeutung seien. Als Übergangslösung sei bis Mitte 2019 ein Beirat mit Vertretern der Verbände Ansprechpartner des Staates für den Religionsunterricht. (KNA, dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Ich frage mich, die wievielte Forderung nach Normalisierung dies von seitens der DITIB ist. Die Politik sowie die Medien wollen da nicht mitmachen, weil diese anderes nicht gewohnt sind. Ohne Stimmungsmache funktioniert keine Politik und die Medien leben nunmal von Stimmungsmache. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des DITIB-Bundesvorstands durch drei türkische Beamte sehe ich in Anbetracht der antitürkischen politischen Konjunktur schwarz für die Anerkennung der DITIB als Religionsgemeinschaft - sehr zum Leidwesen der DITIB-Gemeinden, welche durch ihre hervorragende Arbeit große Anerkennung bei den Kommunen genießen. Auf der anderen Seite erwarte ich von DITIB, dass sie gegen die Hetzer gerichtlich vorgeht, anstatt diese nur zu beklagen. Wenn die DITIB Änderungen will, soll sie erst einmal den Religionsattachés einen Riegel vorschieben, welche in den letzten Jahren ihre Kompetenzen überschreiten und in die Vereinsarbeit eingreifen und damit jene innere Dynamiken, welche der Artikel erwähnt, torpedieren. Die Religionsattachés sind lediglich für die Aufsicht der Imame zuständig. Mehr nicht. Mit Bürokratie-Mentalität funktioniert keine Vereinsarbeit. Diese Gängelung zum Leidwesen der Basis muss ein Ende haben. Da ist es nicht verwunderlich, wenn sich deswegen Jugendliche frustriert abwenden.
17.01.19
0:41
Ute Fabel sagt:
In Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist folgendes verankert: "Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist." Es ist eine menschenrechtswidrige Benachteiligung, dass in Deutschland und Österreich nur ausgewählten Religionsgemeinschaften der privilegierte Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuerkannt wird. In Österreich haben es sogar die Zeugen Jehovas geschafft. Wann wird es die Scientology-Kirche versuchen? Politische Vereine, wie Parteien, oder Vereine sonstiger Anschauung wie Amnesty International sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Der richtige Lösungsansatz zur völkerrechtlich gebotenen Beseitigung dieser Ungleichbehandlung ist: Vereinsrecht soll für alle religiösen und politischen Organisationen unterschiedslos gelten, in Zukunft auch für die katholische und evangelische Kirche und weiterhin für DITIB.
17.01.19
7:41
Dilaver Çelik sagt:
Ergänzungen: Obwohl in der Pressekonferenz bereits am Anfang angekündigt wurde, wann die Pressekonferenz zu Ende geht - das war der Zeitpunkt des Mittagsgebets - wird in der medialen Berichterstattung das so dargestellt, als wenn die Pressekonferenz abrupt beendet wurde und die DITIB-Vertreter den Raum fluchtartig verlassen hätten. Anscheinend war es den Herren von Journalisten nicht bewusst, dass sie sich in den Räumlichkeiten einer Moscheegemeinde aufhalten und dummdreist so tun, als ob sie ein Bestimmungsrecht über die Dauer einer Pressekonferenz hätten. Richtig ist, dass die Zeit für weitere Fragen nicht ausgereicht hat, was in Pressekonferenzen der Normalfall ist. Aber bei einer Moscheegemeinde tun die Herren von Journalisten so, als ob sie ein Sonderrecht hätten, die Dauer einer Pressekonferenz selbst zu bestimmen. Allein diese Art von einseitig-manipulativer Berichterstattung deutscher Medien mit herabschauendem Ton, in welchem die DITIB-Vertreter nicht für voll genommen werden, bestätigt meine Vermutungen. Die DITIB macht sich selbst Illusionen, wenn sie von Neustart spricht. Politik und Medien werden in Anbetracht der politischen Konjunktur Deutschlands da nicht mitmachen! Es ist jetzt schon voraussehbar, dass auch alles was die DITIB in naher Zukunft machen wird, politisch sowie medial schonungslos ausgeschlachtet wird. Die DITIB soll sich da erst einmal auf ihre eigene Arbeit mit ihrer Basis konzentrieren und die Belange ihrer Basis mehr ernst nehmen und deren Arbeit besser würdigen.
17.01.19
15:45
SoWas sagt:
@Ute Fabel: .... Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten... In der EMRK ist weit und breit kein Recht auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft beschrieben. Die Religionsgemeinschaft ist laut Urteil des BVerfG näher beschrieben. Interessanter ist die Frage: Warum will die DITIB dies? .... ganz einfach .... Die Schulträger benötigen zur Ausgestaltung eines Islamunterricht, sprich Schulplanes, einen Ansprechpartner und wer könnte dies besser sein als eine Religionsgemeinschaft. Dann kommt es aber gleich zum nächsten Problem. Der Islam als Religion kennt mehrere Religionsgemeinschaften -Ausrichtungen-. Das Problem würde insoweit nur verlagert. Gefährlicher ist da der mit der Religionsgemeinschat verbundene Körperschaftsstatus. Da will die DITIB in Wirklichkeit hin. Denn dies bedeutet z.B. Erteilung von Religionsunterricht unabhängig vom Schulträger / Errichtung von Gebäuden die religiösen Zwecken dienen / Betrieb von Einrichtungen wie Kindergärten. Tja... eine von der Türkei gesteuerte Vereinigung will Religionsgemeinschaft werden. Der Blick des Lesers würde geschärft, wenn sie mal sagen: Wir streben den Status einer Körperschaft an. Denn eines ist klar: Eine Regierung eines Landes welche unsere Vertreter als Nazi bezeichnet, unsere Staatsangehörige beliebig verhaftet und weltweit verfolgt, die ist doch nicht daran interessiert, dass es ein auskömmliches Miteinander zwischen DITIB und den Deutschen gibt. Nein, die wollen ihre Sichtweise und Auslegung des Islam bei uns durchsetzen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Grüße
17.01.19
15:54