Pegida

Fahimi: Bachmann ein „wahnsinniger Faschist“

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi bezeichnet Pegida-Gründer Bachmann als wahnsinnigen Faschisten. Dieser mobilisierte bei der gestrigen Pegida-Demo erneut um die 8000 Teilnehmer und verglich Bundesminister Heiko Maas mit Goebbels.

03
11
2015
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Yasmin Fahimi © SPD Schleswig-Holstein auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Erneut sind am Montagabend in Dresden Tausende mit dem islamfeindlichen Pegida-Bündnis auf die Straße gegangen. Nach Schätzungen der Studentengruppe Durchgezählt folgten bis zu 8000 Menschen dem Aufruf. Bei einer Auftaktkundgebung auf dem Neumarkt vor der Frauenkirche wurden Flüchtlinge generell als nicht integrierbar und untauglich für den deutschen Arbeitsmarkt diffamiert. Pegida-Chef Lutz Bachmann verglich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit dem Nazi-Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels. Er bezeichnete den SPD-Politiker vor bis zu 8000 Anhängern als den «schlimmsten geistigen Brandstifter» seit Goebbels und Karl-Eduard von Schnitzler. Letzterer hatte als Chefkommentator des DDR-Fernsehens mit der Sendung «Der schwarze Kanal» jahrzehntelang gegen Regierung und Medien in Westdeutschland agitiert.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi ist entsetzt über die jüngsten Aussagen von Pegida-Gründer Lutz Bachmann. „Ein wahnsinniger Faschist vergleicht einen durch und durch anständigen Menschen wie Heiko Maas mit dem Chefideologen des „Dritten Reiches““, sagte Fahimi am Dienstag. „Das ist perfide und ekelhafte Rattenfängerei, wie sie schlimmer nicht mehr werden kann.“ Ganz offensichtlich handele es sich um eine „weitere beabsichtigte Entgleisung von Pegida – kein Ausrutscher, kein Versehen“.Die SPD forderte umgehend Ermittlungen gegen Bachmann.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat wegen des Nazi-Vergleichs von Pegida-Chef Lutz Bachmann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Beleidigung, sagte Behördensprecher Lorenz Haase am Dienstag in Dresden. Die Staatsanwaltschaft sichere nun zunächst Beweismittel, sagte Haase. Zur weiteren Strafverfolgung sei bei einem Beleidigungsdelikt ein Strafantrag des Betroffenen nötig. Bislang liege dazu nichts von Maas in Dresden vor. (dpa/iQ)