









Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.
Juristen sind sich ebenfalls uneins über die Rechtmäßigkeit des Vollverschleierungsverbotes an zwei nordrheinwestfälischen Grundschulen. Damit bleibt das Verbot umstritten.
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei wollte eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das Verwaltungsgericht entschied anders.
Die Berliner SPD spricht sich gegen die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes aus, das religiöse Symbole im Staatsdienst verbietet. Der Berliner Innensenat prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Das Kopftuch muslimischer Frauen spaltet sei jeher die Gesellschaft: Für die einen ist es politisches, anti-emanzipatorisches Signal, für die anderen individueller Ausdruck religiösen Bekenntnisses. Das BVG-Urteil hat auch im Südwesten die Debatte wieder entzündet.
Der Kopftuchstreit an Niedersachsens Schulen ist beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern. Der wesentliche Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.
Der Schweizer Stadtparlamentarier Mario Schmitt wurde wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Grund dafür waren seine Facebook-Einträge.
Der demokratisch gewählte Ex-Präsident Mohammad Mursi und 106 Muslimbrüder wurden in Ägypten zum Tode verurteilt. Dr. Milena Rampoldi schreibt über das umstrittene Urteil und die Hintergründe.
Der Film „Innocence of Muslims“ führte 2012 zu gewaltsamen Protesten. Eine Darstellerin des Filmes hatte wegen Copyright-Verstoßes geklagt. Nun ist entschieden: Youtube darf das Video zeigen.