Heiner Bielefeldt hat die gesetzlichen Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern scharf kritisiert. Eine ganze Generation von jüngeren Musliminnen per Gesetz vom Schuldienst fernzuhalten sei „fatal“. In Deutschland fehle es an „Respekt vor den religiösen Orientierungen anderer.“
In Großbritannien müssen vier Briten ins Gefängnis, weil sie einen Schweinekopf auf das Gelände einer Moschee geworfen haben. Der Imam der Moschee hatte vergeblich versucht eine Gefängnisstrafe zu verhindern.
Sonderrecht für Kirchen: Obwohl in Deutschland ein Diskriminierungsverbot existiert, dürfen kirchliche Arbeitgeber ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine muslimische Krankenschwester, deren Fall dennoch glücklich enden könnte.
Die Türkei soll ihren Religionsunterricht überarbeiten. Das fordert der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg. Eine Gruppe von Aleviten hatte gegen die Türkische Republik geklagt, weil diese die Kultur und Philosophie der Aleviten nicht in die Lehrpläne aufgenommen haben soll.
Der Oberste Gerichtshof in Frankreich hat im Fall von Fatima Afif entschieden, dass die Entlassung der Muslimin im Jahr 2008 legitim gewesen sei. Der Kindergärtnerin wurde damals wegen ihres Kopftuches gekündigt. Afif will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich gegen einen laizistischen Staat ausgesprochen. Der Landesvater bekräftigte, dass sich Religionen in einer Gesellschaft entfalten können sollten. Das Gespräch führte Michael Jacquemain.
In einem ökumenischen Internetprojekt rufen der frühere bayrische Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland zu Respekt und Toleranz zwischen den Religionen auf.
Die US-Amerikanische Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlichte kürzlich ihren Jahresbericht, worin die Missachtung von Religionsfreiheit in verschiedenen Ländern der Welt dokumentiert wird. Auch Deutschland wird im aktuellen Bericht wegen Verstößen gegen die Religionsfreiheit aufgeführt.
Ein Verbot, dass Schülerinnen während des Unterrichts an einer Berufsoberschule das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers verbietet, begrenzt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht in unzulässigerweise das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung.