









Die norwegische Regierung will den Gesichtsschleier für Lehrende und Schülerinnen verbieten. Grund dafür sei, dass der Gesichtsschleier die Kommunikation verhindere, welche zum Lernerfolg führe.
In Norwegen soll das Tragen von Nikab an Schulen und Universitäten verboten werden. Die Regierung hat rechtliche Schritte eingeleitet.
Das Osnabrücker Verwaltungsgericht entschied im Fall einer muslimischen Schülerin, dass sie ein Abendgymnasium nicht mit Gesichtsschleier besuchen dürfe.
In der Schweiz startet unter dem Titel „Ja zum Verhüllungsverbot“ eine Volksinitiative gegen den Gesichtsschleier. Sie möchten erzwingen, dass ein vermeintlicher Verhüllungszwang aufgehoben wird.
Für eine Nikab-Trägerin beantragt die Staatsanwaltschaft in Belgien 18 Monate Haft. Die Frau habe sich gewaltsam gegen eine Polizeikontrolle wegen ihrer Vollverschleierung gewehrt.
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
Nach der Durchsetzung eines Minarett-Verbots, wurde in der Schweiz nun auch eine Volksinitiative gegen islamische Gesichtsschleier gestartet.
Der CDU-Parteitag, kommende Woche in Köln, wird sich mit einem Antrag für ein „Burka-Verbot“ beschäftigen. Die LINKE im Bundestag wirft der CDU ein durchschaubares rassistisches Manöver vor. Ein Verbot scheint auch rechtlich gar nicht möglich.
Eine Touristin mit einem Gesichtsschleier (Nikab) wurde aus einer Oper in Paris geworfen, weil sich Künstler der Darstellung über sie beschwert und mit einem Boykott der Aufführung gedroht haben.
Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum bestehenden Burka-Verbot in Frankreich kritisiert. Ein solches Verbot könne auch eine Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit bedeuten, erklärte Mazyek.