









Eine Frau will auch beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen. Mit einer entsprechenden Klage scheitert sie aber vor den Gerichten.
Ein Streit um einen Gesichtsschleier in einer Ditzinger Bäckerei eskaliert – die Polizei ermittelt, nachdem ein Video des Vorfalls im Netz für Aufsehen sorgt.
Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein. So sagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr. Eine Muslimin streitet um eine Ausnahmegenehmigung.
Ist ein Gesichtsschleier Ausdruck von Glaubensfreiheit oder torpediert er schulische Erziehungsziele? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dazu einen Beschluss gefällt.
Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen dürfen – doch ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot wird abgelehnt. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Trotz religiöser Gründe: Eine Muslimin darf ihr Gesicht beim Autofahren nicht verhüllen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Dennoch muss die Bezirksregierung ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung erneut prüfen.
Ein Busfahrer in den Niederlanden verweigert einer Frau mit Gesichtsschleier die Mitfahrt. Er begründet dies mit dem geltenden Verhüllungsverbot.
Angesichts geringer Fallzahlen mahnte die Bremer Juristin Kirsten Wiese einen entspannten Umgang mit dem Thema Gesichtsschleier an. Bestrebungen nach einem Verbot seien Symbolpolitik.
Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab dem ersten Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Muslime finden dieses Gesetz kontraproduktiv.