
Lange wurde eine Moschee in Berlin-Neukölln vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Ein Gerichtsurteil rügt das jetzt.

Ein Schweizer Anwalt klagt gegen das Verbot religiöser Symbole an Baseler Gerichten. Anlass für das Verbot war die Bewerbung einer Muslimin mit Kopftuch.

Als Donald Trump sein erstes Einreiseverbot verhängte, war das Entsetzen weltweit groß. Die Gegner lieferten sich einen zähen Rechtsstreit mit dem US-Präsidenten. Nun gibt es ein Urteil in letzter Instanz.

Auf der Justizminister-Konferenz von Bund und Ländern wird über einen „Radikalen-Erlass“ für Richter diskutiert. So sollen beispielsweise rechtsextreme Richter an ihrer Amtsausübung gehindert werden. Über ein Gesichtsverhüllungsverbot wird ebenfalls diskutiert.

Führende Mitglieder der österreichischen „Identitären Bewegung“ müssen sich vor Gericht verantworten. Grund: Volksverhetzung. In Deutschland wird die Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet.

Immer wieder wird um das Kopftuch gestritten. In Berlin dürfen Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen. Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Eltern klagten gegen das Kopftuchverbot in Belgien. Das Zivilgericht gab ihnen Recht und entschied, dass das Kopftuchverbot in flämischen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße.

FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache tätigte unwahre Aussagen über die Muslimische Jugend Österreich. Woraufhin die MJÖ klagte. Bei der Verhandlung einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich.

Der Moschee-Attentäter sagt vor Gericht aus, er wollte eigentlich den Chef der Labour-Party ermorden, und entschied sich kurzfristig für die Moschee als Anschlagsziel.

Im Juni raste ein Mann in eine Menschenmenge vor der Moschee im Finsbury Park. Nun muss er sich vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord.