









Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist unter anderem die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen.
Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.
Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.
In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.
Für die Rechtsreferendarin geht es um Religionsfreiheit. Die Justizministerin pocht auf die Neutralität der Gerichte. Der VGH stellt jetzt klar: Repräsentanten der Justiz ist das Tragen eines Kopftuchs auf der Richterbank nicht erlaubt.
Das hessische Verwaltungsgericht bestätigte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Das Frankfurter Urteil gegen das Verbot wird damit aufgehoben.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.