
Seit Januar läuft in den USA ein juristisches Tauziehen um Donald Trumps Einreiseverbote. Nun hat seine Regierung vor dem Supreme Court einen kleinen Sieg errungen. Aber das letzte Wort in dieser Sache ist immer noch nicht gesprochen.

Einem Urteil des EuGH zufolge dürfen Zeugen vor Gericht eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Grund dafür war die Klage eines Muslims aus Bosnien, der nicht als Zeuge aussagen durfte, weil er seine Kopfbedeckung nicht ablegen wollte.

Der Religionspädagoge Ednan Aslan erntet wegen seines Alleingangs bei der Kindergarten-Studie wieder Kritik von der Stadt Wien.

Dem EuGH-Generalanwalt Nils Wahl zufolge verstößt das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporärem Schlachthöfen nicht gegen die Religionsfreiheit. Zuvor klagten muslimische Vertreter gegen Flandern.

Donald Trump hat Videos mit islamfeindlichen Inhalten retweetet. Ursprünglich hatte eine rechtsgerichtete Gruppe aus Großbritannien die Inhalte ins Netz gestellt. Nicht nur auf der Insel ist man „not amused“ über den US-Präsidenten.

Bei einem Angriff auf ein islamisches Kulturzentrum in Warschau wurde die ganze Fensterfront eingeschlagen. Die Polizei ermittelt bereits.

Muslime, die den Geburtstag (Mawlid) des Propheten feierten, wurden in Athen von Fußball-Hooligans attackiert.

In Österreich erlitt eine junge Muslimin eine Gehirnerschütterung, da sie zuvor einen Streit zwischen zwei Männern beschwichtigen wollte. Bei dem Streit sollen islamfeindliche und rassistische Äußerungen gefallen sein.

Asotthalom hat als erste ungarische Gemeinde ein „Burkaverbot“ nach österreichischem Vorbild beschlossen. Nur leben in dem 4000-Einwohner-Ort keine Muslime.