Bundesgerichtshof

Urteil: Makler dürfen Wohnungssuchende nicht nach Herkunft diskriminieren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Immobilienmakler Wohnungssuchende nicht wegen eines ausländisch klingenden Namens benachteiligen dürfen. Eine Frau aus Hessen erhält 3000 Euro Schadensersatz.

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Wohnungssuche
Wohnungssuche © shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Immobilienmakler dürfen Wohnungssuchende nicht wegen ihrer Herkunft oder eines ausländisch klingenden Namens benachteiligen. Wer diskriminiert wird, kann Anspruch auf Schadensersatz haben. Das entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe.

Geklagt hatte die 30-jährige Humaira Waseem aus dem hessischen Groß-Gerau. Sie hatte sich im November 2022 online auf eine vom Makler angebotene Wohnung beworben und zunächst eine Absage erhalten. Begründung: Es seien keine Besichtigungstermine mehr frei. Als sie sich anschließend mit den deutschen Nachnamen Schneider, Schmidt und Spieß bewarb – bei identischen Angaben zu Einkommen und Beruf –, erhielt sie jedoch Einladungen.

Waseem sah darin eine Benachteiligung wegen ihres pakistanisch klingenden Namens und forderte eine Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt sprach ihr 3000 Euro sowie die Erstattung von Anwaltskosten zu. Der Makler legte Revision ein, sodass der Fall vor dem BGH landete.

Der erste Zivilsenat bestätigte nun das Urteil. Es handele sich um einen „klaren Fall von Diskriminierung“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Makler müssten sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten, auch wenn sie im Auftrag von Vermietern handelten. Sie seien das „Nadelöhr“ beim Zugang zu Wohnraum und damit verantwortlich.

Waseem zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Es sei eine Bestätigung, für die eigenen Rechte eingetreten zu sein, sagte sie. Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Herkunft oder Name dürften bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen. Wohnen, so der Verband, sei ein Grundrecht und dürfe nicht von Vorurteilen abhängen.