Ab 2026 plant die Bundeswehr erstmals muslimische Seelsorger – zunächst als Pilotprojekt im Inland.

Die Bundeswehr will ab Anfang 2026 erstmals muslimische Seelsorger einsetzen. Mit einem bundesweiten Pilotprojekt reagiert das Verteidigungsministerium auf die wachsende religiöse Vielfalt innerhalb der Truppe. Rund 3.000 muslimische Soldatinnen und Soldaten dienen derzeit in der Bundeswehr – bislang ohne eigenes seelsorgerisches Betreuungsangebot.
Geplant ist, die ersten Militärimame über eine öffentliche Ausschreibung zu rekrutieren. Sie sollen auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen arbeiten und zunächst ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig sein. Eine Entsendung in Auslandseinsätze ist vorerst nicht vorgesehen. Die Seelsorger sollen regional eingesetzt werden und muslimischen Soldatinnen und Soldaten bei persönlichen, religiösen oder seelischen Anliegen zur Seite stehen.
Oberst Thorsten Weber aus dem Bundesverteidigungsministerium betont, es gehe darum, der Realität innerhalb der Streitkräfte gerecht zu werden. Die Bundeswehr sei vielfältiger geworden, und diese Vielfalt müsse sich auch in den Unterstützungsstrukturen widerspiegeln. Ziel sei ein eigenständiges seelsorgerisches Angebot für muslimische Soldaten, vergleichbar in seiner Funktion, wenn auch nicht in seiner institutionellen Ausgestaltung, mit bestehenden Modellen.
Für viele Betroffene kommt dieser Schritt spät. Die Soldatin Nariman Hammouti, die mehrere Auslandseinsätze absolviert hat, berichtet von schmerzhaften Lücken in der Vergangenheit. Während eines Einsatzes in Afghanistan habe ihr der religiöse Rückhalt gefehlt, insbesondere in einer familiären Krisensituation. Kameradschaft und militärische Führung hätten sie unterstützt, doch spirituelle Begleitung habe sie vermisst. Religiöses Trauern sei unter den damaligen Umständen kaum möglich gewesen.
Anders als bei der christlichen und jüdischen Militärseelsorge ist eine vollständige Institutionalisierung für den islamischen Bereich derzeit nicht geplant. Ein zentrales Hindernis sieht das Verteidigungsministerium in der fehlenden einheitlichen Vertretung der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland. Ohne einen klaren Ansprechpartner sei ein Staatsvertrag – bislang Voraussetzung für eine vollwertige Militärseelsorge mit Zugang zu Kasernen und Auslandseinsätzen – nicht realisierbar.
Juristische Experten widersprechen dieser Einschätzung. Benedikt Plesker von der Kanzlei Lenz und Johlen hält einen Staatsvertrag nicht zwingend für notwendig. Auch auf vertraglicher Basis lasse sich eine dauerhafte Militärseelsorge etablieren. Entscheidend seien aus seiner Sicht politischer Wille und verlässliche Finanzierung. Ohne beides drohe das Projekt, dauerhaft im Pilotstatus zu verharren.
Kritik kommt auch aus der Truppe selbst. Hammouti verweist auf andere NATO-Staaten, in denen muslimische Militärseelsorge längst etabliert ist – teils sogar für weitere Religionsgemeinschaften. Angesichts der sicherheitspolitischen Lage und des steigenden Personalbedarfs sei es ein falsches Signal, engagierte Soldaten mit muslimischem Glauben nur zögerlich mitzudenken.
Die Bundeswehr betont hingegen, man wolle schrittweise vorgehen. Erfahrungen im Inland seien Voraussetzung für eine mögliche Ausweitung – auch mit Blick auf Einsätze im Ausland. Ob aus dem Pilotprojekt eine dauerhafte Struktur wird, bleibt vorerst offen.