Im ersten Halbjahr diesen Jahres wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 103 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund registriert.

Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 103 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund registriert. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor.
Zu den Fällen islamfeindlicher Straftaten wurden 50 Tatverdächtige ermittelt. In allen Fällen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaften des Landes wurden bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften insgesamt 238 Ermittlungsverfahren wegen islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.
Von diesen Verfahren wurden 197 eingestellt. In 76 Fällen konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden, in 93 Fällen wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 28 Verfahren wurden aus Opportunitätsgründen beendet. Gegen 69 Personen wurde im ersten Halbjahr 2025 Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt. 34 Personen wurden verurteilt.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Differenz zwischen den polizeilich registrierten Fällen und den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren auf unterschiedliche Erfassungssysteme zurückzuführen ist.