Der designierte Oberbürgermeister von Köln spricht sich für die unbefristete Fortführung des öffentlichen Gebetsruf-Projekts aus. Er sieht darin ein Symbol religiöser Vielfalt und Teilhabe.

Der designierte Oberbürgermeister von Köln, Thorsten Burmeister, hat sich für die dauerhafte Fortführung des Gebetsrufs an Kölner Moscheen ausgesprochen. „Ich befürworte die dauerhafte Fortführung, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt werden“, sagte er im Gespräch mit IslamiQ. Das Modellprojekt mit der DITIB-Zentralmoschee habe nach zweijähriger Testphase gezeigt, dass ein sensibler, regelkonformer Umgang mit dem Gebetsruf möglich sei.
Alle Auflagen – darunter eine maximale Lautstärke von 60 Dezibel, die Dauer von fünf Minuten sowie die zeitliche Begrenzung auf freitags zwischen 12 und 15 Uhr – seien eingehalten worden. Die Stadt Köln hatte das Projekt im Jahr 2021 gestartet und nach einer positiven Bilanz im Herbst 2024 unbefristet verlängert. Ziel war es, muslimischen Gemeinden unter klaren Vorgaben die Möglichkeit zu geben, den Gebetsruf öffentlich durchzuführen. Dies werde jetzt auch in seiner Amtszeit fortgesetzt.
„Religiöse Vielfalt kann so unter Rücksichtnahme und klaren Regeln gelebt werden“, betonte der OB. Für ihn sei der Gebetsruf zugleich ein „sichtbares Symbol religiöser Vielfalt und Ausdruck von Religionsfreiheit – ein Grundrecht, das durch das Grundgesetz geschützt ist“.
Zugleich mahnte er Sensibilität im Umgang mit den Nachbarschaften an: Der Gebetsruf dürfe keine Störung darstellen, sondern solle als Zeichen des Zusammenlebens verstanden werden. „Religiöse Ausdrucksformen gehören in unsere Stadt – wenn sie im Dialog und mit Respekt geschehen. Der Gebetsruf kann so zur Integration beitragen, ohne das Zusammenleben zu belasten.“