Kippt Berlin das Kopftuchverbot im Staatsdienst? Linke und Grüne wollen Polizistinnen und Richterinnen mit Kopftuch zulassen. CDU und SPD lehnt das ab.

Nach den Grünen fordert nun auch die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Damit sollen muslimische Frauen im Staatsdienst künftig ein Kopftuch tragen dürfen – egal ob als Lehrerin, Richterin, Polizistin oder Justizbeamtin. Nach Ansicht der Linken stellt das bisherige Verbot eine „diskriminierende Zugangsbarriere“ dar.
Das Neutralitätsgesetz gilt seit 2005. Es untersagt Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, religiöse Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. Doch nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verfassungswidrig. 2023 entschied ein Gericht, dass Berlin einer muslimischen Lehrerin Schadensersatz zahlen musste, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde. Seitdem dürfen Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen.
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD will das Gesetz nun anpassen. Ihr Entwurf erlaubt ein Verbot nur dann, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass Schulfrieden oder staatliche Neutralität gefährdet sind. Für Polizei und Justiz hingegen soll das Kopftuchverbot bestehen bleiben. Begründung: Beamte in hoheitlichen Bereichen treten besonders machtvoll auf und müssen daher neutral wirken.
Linke und Grüne wollen diesen Unterschied nicht akzeptieren. Sie fordern, das Verbot komplett zu streichen. Die Linke betont, die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. „Nur so werden alle Menschen repräsentiert und können teilhaben“, heißt es in ihrem Antrag. Ziel sei eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau gestärkt wird.
Die Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition wurden bereits in erster Lesung beraten. Nun gehen sie in die Ausschüsse – und damit in die nächste Runde einer emotional geführten Debatte.