NRW

Landtag lehnt Verbot von Gebetsräumen an Schulen ab

Streit um Religion in Schulen: Der NRW-Landtag lehnt ein Verbot von Gebetsräumen ab. Nur wenige Schulen sind überhaupt betroffen.

18
09
2025
Moschee, Schließung, Gebetsräume
Symbolbild: Gebetsräume, Moschee © by Beryl Mc Millan auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Schulen in Nordrhein-Westfalen können weiterhin religiöse Gebetsräume einrichten. Der NRW-Landtag lehnte am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen einen Gesetzentwurf der FDP ab, der auf ein Verbot von Gebetsräumen abzielte. SPD und AfD unterstützten den Antrag der Liberalen. Die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech betonte in der hitzigen Debatte, dass das Thema Religion zu Konflikten an Schulen führe, insbesondere der streng ausgelegte konservative Islam. Gelegenheit zum Beten bestehe in Kirchen, Moscheen oder Synagogen. Der knappe Raum in Schulen dürfe nicht zweckentfremdet werden.

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte bereits im Juli in einer Antwort auf eine SPD-Anfrage deutlich gemacht, dass die Entscheidung über die Einrichtung von Gebetsräumen bei den Schulen liege und eine gesetzliche Neuregelung nicht vorgesehen sei. Vor dem Landesparlament sagte sie, dass das Thema nicht einmal 0,1 Prozent der 5.400 Schulen in NRW betreffe. 176 Schulen hielten einen „Rückzugsraum“ vor. Davon befänden sich 73 Schulen in privater Trägerschaft, von denen wiederum 67 christlich geprägt seien und deren Rückzugsraum in einer Kapelle bestehe. Nur 4 der 103 anderen Schulen hätten reine Gebetsräume deklariert, teils aber nur für die Fastenzeit. Diese Zahlen machten deutlich, welche Absurdität dem Antrag zugrunde liege.

Schulen müssen auf gesellschaftliche Vielfalt reagieren

Das Bundesverwaltungsgericht habe klargestellt, dass sich Schulen nicht von sämtlichen religiösen Bezügen freihalten müssten, betonte die Ministerin. Sie müssten die Möglichkeit haben, auf gesellschaftliche Vielfalt zu reagieren und ihr „genügend Raum“ geben. Das Gebet könne indes nur außerhalb des Unterrichts stattfinden und dürfe den Schulfrieden nicht gefährden.

Benjamin Rauer von den Grünen sagte, seine Fraktion setze sich für ein multikulturelles Miteinander ein. Die Freiheit des Glaubens sei unverletzlich. Schüler hätten das Recht, in den Pausen zu beten.

Die SPD-Abgeordnete Dilek Engin sagte dagegen, Gebetsräume seien keine Aufgabe von Schulen. Dabei gehe es nicht nur um den konservativen Islamismus, sondern um alle Religionsgemeinschaften. Christian Blex von der AfD kritisierte eine schleichende religiöse Indoktrination durch den Islam an den Schulen. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Diesem vorausschauenden und wohlüberlegten Antrag liegt überhaupt keine Absurdität zugrunde. Das wird nur gerne von islamischer Seite versuchsweise herbeigeredet. Und wenn extra hier betont wird, nur wenige Schulen seien überhaupt betroffen, dann gilt es zu sehen, dass islamische Kreise sich schon in den Startlöchern befinden, damit diese Anzahl an Schulen immer größer wird und immer weitere Kreise ziehen soll. Speziell islamisch genormte Gebetsräume sorgen für Unruhe, Zwiespalt und alles andere als Frieden. Hoffentlich wird die Politik hier noch einen Riegel vorschieben. Da können Islamverbände noch so heftig auf ihren muslimisch begründeten Standpunkt pochen und nur postive Auswirkungen beschwören wollen, ich sehe diese nicht.
19.09.25
0:50
Veritas Bürgerlieb sagt:
Die pauschale Ablehnung islamischer Gebetsräume an Schulen basiert weniger auf einer nüchternen Analyse tatsächlicher Gegebenheiten, sondern vielmehr auf einem spekulativen Alarmismus, der unterstellt, religiöse Präsenz – in diesem Fall islamische – sei per se problematisch. Zunächst ist festzuhalten: Die Einrichtung von Gebetsräumen an Schulen erfolgt nicht, um missionarisch zu wirken oder eine gesellschaftliche „Islamisierung“ voranzutreiben. Vielmehr geht es um eine praktische Lösung zur Wahrung der Religionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz garantiert ist (Art. 4 GG). Diese Freiheit gilt für alle Religionen gleichermaßen und ist nicht von Mehrheiten oder Sympathien abhängig. Wenn angeführt wird, dass „nur wenige Schulen betroffen“ seien, dann untergräbt das paradoxerweise die eigene Dramatisierung. Wäre eine vermeintlich flächendeckende Expansion geplant oder realistisch, hätte sich das längst in statistisch belastbaren Entwicklungen gezeigt. Dem ist nicht so. Es gibt weder einen Masterplan islamischer Verbände zur systematischen Ausbreitung solcher Räume noch empirische Hinweise auf eine damit verbundene gesellschaftliche Spaltung. Die Aussage, Gebetsräume „sorgen für Unruhe, Zwiespalt und alles andere als Frieden“, ist spekulativ und entbehrt einer belegbaren Grundlage. Die Realität an Schulen mit Gebetsräumen zeigt das Gegenteil: Wenn solche Angebote sensibel, freiwillig und transparent gestaltet werden, tragen sie zur Integration und Entspannung von Konflikten bei – weil Schüler*innen sich mit ihrer Identität angenommen fühlen und nicht unter Druck geraten, zwischen Bildung und Religionsausübung wählen zu müssen. Der zentrale Widerspruch der Argumentation liegt darin, einerseits religiöse Sichtbarkeit zu skandalisieren, andererseits von Muslimen Integration und Anpassung zu verlangen. Diese gelingt jedoch nicht durch Verdrängung religiöser Praxis, sondern durch offene Räume für pluralistisches Zusammenleben, in dem gegenseitiges Verständnis und Respekt möglich sind. Politik sollte daher nicht reflexartig „einen Riegel vorschieben“, sondern differenziert abwägen, wie das friedliche Miteinander in einer religiös vielfältigen Gesellschaft praktisch gelingen kann. Gebetsräume können dabei ein Baustein sein – kein Problem, sondern Teil der Lösung.
19.09.25
18:02
grege sagt:
Andere Religionen beanspruchen auch keine Gebetsräume und beklagen sich auch nicht über mangelnde Religionsfreiheit. Zudem haben an einigen Universitäten wie z.B. in Dortmund selbst ernannte Möchtegern Islamisten über die Benutzung dieser Räumlichkeiten ohne Ab- und Rücksprache mit dem Eigentümer dieser Räume, nämlich der Universität. Frauen und Männer mussten getrennt sitzen, was in einem öffentlichen Gebäude einen eklatanten Verstoß gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter darstellte. Solche Vorfällte zeigen, dass bestimmte Muslime durch dieses Auftreten und andere Muslime wie mein Vorredner durch ihre Reaktion auf diese Vorfälle Misstrauen unter der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft säen. Bezeichnend ist auch, dass sich wie in Kiel die Islamverbände nicht trauen, solche Vorfälle unmissverständlich zu verurteilen.
30.09.25
22:21