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Optionsregelung

Rechtsgutachten warnt vor Verstoß gegen Europa- und Verfassungsrecht

Verstößt die geplante Änderung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz gegen Europa- und Verfassungsrecht? Zu dieser Einschätzung kommt der renommierte Professor für Öffentliches Recht, Andreas Zimmermann. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

16
06
2014
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In einem Gutachten, das im Auftrag von FAIR international – federation against injustice and racism e. V. (FAIR) erstellt wurde, warnt der renommierte Professor für Öffentliches Recht, Andreas Zimmermann, vor möglichen Verstößen gegen Europa- und Verfassungsrecht bei der geplanten Änderung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz.

In dem am Freitag (13.06.2014) in Köln veröffentlichten Gutachten führt Zimmermann aus, dass die Neuregelung im Ergebnis dazu führe, das für eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen nach wie vor der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft drohe. Das sei ohnehin verfassungsrechtlich problematisch. „Davon abgesehen führt das Vorhaben der Bundesregierung im Einzelfall zu widersprüchlichen und systemwidrigen Ergebnissen im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes“, erklärt Prof. Zimmermann.

Ungleichbehandlung lässt sich nicht rechtfertigen

Betroffene würden bevorzugt oder benachteiligt, auch wenn sie sich in jungen Jahren nicht aussuchen könnten, wo sie aufwachsen oder welche Staatsbürgerschaft ihre Eltern hätten. „Rechtfertigen lässt sich diese Ungleichbehandlung nicht“, so der Wissenschaftler.

Aber auch unionsrechtlich stehe das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf dünnem Eis. Denn mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gehe immer auch der Verlust der Unionsbürgerschaft einher. Das schränke die Freizügigkeit von EU-Bürgern massiv ein. Es sei absurd, dass der Verlust der Unionsbürgerschaft drohe, nur weil ein Kind im EU-Ausland und nicht in Deutschland aufgewachsen ist.

„Schließlich stößt das Vorhaben auch auf praktische, kaum überwindbare Hürden. So kann ein Deutscher, der seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat, nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise über die Optionsobliegenheit und die damit einhergehenden Rechtsfolgen in Kenntnis informiert werden“, warnt Prof. Zimmermann.

FAIR international – federation against injustice and rasicm e. V. ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Antidiskriminierungsverband mit Sitz in Köln, der die Interessen von benachteiligten Personen und Personengruppen wahrnimmt. Er sensibilisiert für die Themenfelder Diskriminierung und Vorurteilskriminalität, entwickelt Bekämpfungsstrategien zur Verringerung von Diskriminierung und Diskriminierung auslösende Mechanismen und bietet Unterstützung für die Opfer und deren Angehörige an. Weblink: www.fair-int.de

Deutsche unter Vorbehalt?

Der Geschäftsführer von FAIR, Bekir Altaş, äußert zudem integrationspolitische Bedenken: „Erneut macht die Bundesregierung den in Deutschland geborenen klar, dass sie nur unter Vorbehalt Deutsche sind. Das konterkariert die Bemühungen zur Etablierung einer Willkommenskultur und ist weltweit einmalig.“ Der Umgang mit Mehrstaatigkeit sei in den klassischen Einwanderungsländern eine ganz andere. Erforderlich sei daher ein eindeutiges Signal, das ohne „Wenn und Aber“ auskomme.

Unverständlich ist es nach Überzeugung von Altaş auch, dass die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf auf eine Altfallregelung verzichtet. „Tausende junge Menschen, die nach der Neuregelung nicht der Optionspflicht unterliegen würden, mussten bereits einen ihrer Pässe abgeben. Wie will der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung vermitteln“, möchte Altaş wissen.

Hintergrund

Bisher müssen sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen ihrer deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die Neuregelung hingegen sieht vor, dass Kinder sich nicht entscheiden müssen, wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. In Deutschland aufgewachsen ist, wer sich bis zum 21. Lebensjahr mehr als acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder in Deutschland einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat.

Auch Vertreter muslimischer Organisationen hatten sich im Vorfeld der Bundestagswahlen für eine Abschaffung der Optionsregelung starkgemacht. Von dem Kompromiss der schwarz-roten Regierung zeigten sich fast alle Vertreter enttäuscht. Die Regelung, wurde kritisiert, schaffe die Optionspflicht nicht vollständig ab.