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Religion

Arabisten: Gebetsruf muss nicht fremd erscheinen

Der Gebetsruf steht nach Einschätzung der Arabisten Angelika Neuwirth und Dirk Hartwig in enger Verwandtschaft zum christlichen Glockengeläut und dem jüdischen Schofarblasen.

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Symbolbild: öffentlicher Gebetsruf von einer Minarette, Moschee © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Moschee, öffentlicher Gebetsruf von einer Minarette © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Gebetsruf steht nach Einschätzung der Arabisten Angelika Neuwirth und Dirk Hartwig in enger Verwandtschaft zum christlichen Glockengeläut und dem jüdischen Schofarblasen. In einer muslimischen Umgebung nehme er sich „natürlicher“ aus als in Deutschland, „wo der Islam erst spät heimisch wurde und bereits säkulare Verhältnisse vorfand“, schreiben die Wissenschaftler in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“. Zugleich sei der öffentliche Gebetsruf „eine Minimalbestätigung der Tatsache, dass heute in Deutschland ihre Religion ausüben“.

„Nichts spezifisch Islamisches“

Außer dem Bekenntnis zu Mohammed als Religionsstifter enthalte der Ruf „nichts spezifisch Islamisches“, erklären die Koranexperten weiter. „Bereits bei einem groben Blick erkennt man aus der christlichen Tradition Vertrautes wieder“, etwa das Glaubensbekenntnis. „Das eindrückliche ‚Allahu akbar‘ entspricht im Christentum der ebenso empathisch eingesetzten Trinitätsformel oder auch jüdischerseits der Betonung der einzigartigen und kollektiv-exklusiven Gottesbeziehung: ‚Keiner ist wie unser Gott, keiner ist wie unser König, keiner ist wie unser Retter.'“

Entstanden ist der Gebetsruf laut Neuwirth und Hartwig in der Spätantike. Er stehe „exemplarisch für den sensiblen Umgang der frühislamischen Zeit (omaijdischen Zeit) mit den Nachbarreligionen: Wo sich der Islam über den Nahen Osten verbreitete, ohne eine Glaubensmeinung einer anderen Religionstradition zu bestreiten, wurde an ihre Stelle eine abgemilderte eigene gesetzt.“

Gebetsruf in Köln

Die Wissenschaftler äußerten sich aus Anlass des Modellprojekts zum Gebetsruf in Köln, das derzeit für Debatten sorgt. Kritiker sprechen von einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Der islamische Gebetsruf beinhalte problematische Botschaften und würde von vielen Muslimen gar nicht als notwendig erachtet. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) verteidigte indes das Projekt, das auf zwei Jahre befristet ist.

Dass der Gebetsruf genauso selbstverständlich erklingt wie Kirchenglocken, ist indes unwahrscheinlich. Die Domstadt kündigte an, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen an Freitagen zum Gebet rufen können. Bislang habe noch keine Gemeinde einen Antrag gestellt. In Deutschland gibt es bislang einige Dutzend Gemeinden, in denen der Muezzin zum Gebet rufen darf. (KNA/iQ)