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Türkei-Reise

Bundespräsident soll auch Religionsfreiheit ansprechen

Bei seinem Staatsbesuch in die Türkei soll Bundespräsident Joachim Gauck auch das Thema Religionsfreiheit ansprechen. Dies fordert der Grünenpolitiker Volker Beck und wirft der Türkei Mängel bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit vor.

21
04
2014
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Bundespräsident Joachim Gauck reist am kommenden Samstag (26.04.2014) zu einem Staatsbesuch in die Türkei. Dort trifft er sich unter anderem mit Staatspräsident Abdullah Gül und dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Nach Angaben des Magazins Der Spiegel will sich Gauck bei seinem Besuch nicht mit Kritik an der Einschränkung von Freiheitsrechten zurückhalten. Geplant sei auch eine Rede zum Thema Freiheit an der Universität von Ankara.

Unterdessen appelierte der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, an Bundespräsident Joachim Gauck, er möge bei seiner Türkeireise auch Fragen der Religionsfreiheit ansprechen. Beck begrüßte am Montag in Berlin zugleich, dass das Staatsoberhaupt Einschränkungen der Pressefreiheit in der Türkei zum Thema machen wolle. „Der Zugang zu Twitter, Facebook und YouTube sind dabei die Pressefreiheit des kleinen Mannes“, sagte Beck.

Mängel bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei

Nach den Worten von Beck sind Menschenrechtsdefizite und Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit gegenwärtig das zentrale Hindernis auf dem Weg der Türkei in die Europäische Union. Das Land müsse die freie und ungehinderte religiöse Betätigung für alle christlichen Konfessionen und für die Aleviten gewährleisten. „Das schließt den ungehinderten Bau von Kirchen, die Ausbildung und Reisefreiheit für christliche Geistliche genauso mit ein wie die Beendigung der Islamisierung von Aleviten und der Respekt für Cem-Häuser und die religiösen Gebräuche der Aleviten“, erklärte Beck.

Der Grünenpolitiker hielt der Türkei vor, ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Respektierung der Religionsfreiheit und zur Nichtdiskriminierung aufgrund der Religion nur teilweise einzuhalten. „Sie wendet dies allenfalls auf die griechisch-orthodoxe, bulgarisch-orthodoxe, armenisch-orthodoxe Kirche und das Judentum an. Protestantische Kirchen und die römisch-katholische Kirche sind bislang davon nicht hinreichend umfasst.“ (KNA/iQ)