Das hessische Justizministerium besteht auf ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und kritisiert die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes.
Das hessische Justizministerium hat laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Beschwerde eingelegt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach es einer muslimischen Rechtsreferendarin erlaubt ist, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen. Justizministerin Eva-Kühne Hörmann (CDU) sagte der FAZ (Samstag), es gehe „um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen“.
Gerade in einer globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern und verschiedener Religion zusammenlebten, müsse die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen, so die Ministerin. Das gelte insbesondere im Gerichtssaal. Für die Beteiligten an einem Verfahren, für die die Gerichtsverhandlungen ohnehin mit großer Anspannung verbunden seien, sei diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht mehr ohne weiteres zu erkennen.
Das Verwaltungsgericht hatte im Fall der Rechtsreferendarin geurteilt, für ein Kopftuchverbot fehle die gesetzliche Grundlage. Allein die abstrakte Gefährdung der Neutralitätspflicht reiche für ein Verbot nicht aus. Das Gericht machte geltend, dass sich die Stellung eines Rechtsreferendars von der eines Richters unterscheide. Im Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei es unverhältnismäßig, diesen Personen in der Ausbildung in religiös-weltanschaulicher Hinsicht die gleichen Verhaltenspflichten aufzuerlegen wie ernannten Richtern.
Dagegen vertritt das Justizministerium die Auffassung, dass das Kopftuchverbot dann zu gelten habe, wenn Referendarinnen als Vertreterinnen des Staates oder der Justiz wahrgenommen würden, also etwa auf der Richterbank sitzen oder die Staatsanwaltschaft in Sitzungen vertreten. (KNA/iQ)