Hessen

Justizministerium beharrt auf Rechtsreferendarin ohne Kopftuch

Das hessische Justizministerium besteht auf ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und kritisiert die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes.

22
04
2017
Wiesbaden Justizministerium © flickr / CC 2.0 / by cbickel24, bearbeitet IslamiQ

Das hessische Justizministerium hat laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Beschwerde eingelegt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach es einer muslimischen Rechtsreferendarin erlaubt ist, in ihrem juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen. Justizministerin Eva-Kühne Hörmann (CDU) sagte der FAZ (Samstag), es gehe „um eine grundsätzliche Frage, nämlich die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen“.

Gerade in einer globalisierten Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern und verschiedener Religion zusammenlebten, müsse die staatliche Ordnung mehr denn je Wert auf ihre weltanschauliche Neutralität legen, so die Ministerin. Das gelte insbesondere im Gerichtssaal. Für die Beteiligten an einem Verfahren, für die die Gerichtsverhandlungen ohnehin mit großer Anspannung verbunden seien, sei diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht mehr ohne weiteres zu erkennen.

Das Verwaltungsgericht hatte im Fall der Rechtsreferendarin geurteilt, für ein Kopftuchverbot fehle die gesetzliche Grundlage. Allein die abstrakte Gefährdung der Neutralitätspflicht reiche für ein Verbot nicht aus. Das Gericht machte geltend, dass sich die Stellung eines Rechtsreferendars von der eines Richters unterscheide. Im Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei es unverhältnismäßig, diesen Personen in der Ausbildung in religiös-weltanschaulicher Hinsicht die gleichen Verhaltenspflichten aufzuerlegen wie ernannten Richtern.

Dagegen vertritt das Justizministerium die Auffassung, dass das Kopftuchverbot dann zu gelten habe, wenn Referendarinnen als Vertreterinnen des Staates oder der Justiz wahrgenommen würden, also etwa auf der Richterbank sitzen oder die Staatsanwaltschaft in Sitzungen vertreten. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Auch ohne Kopftuch darf die Referendarin weiterhin an Zeus, Allah oder den Weihnachtsmann glauben. Die Glaubensfreiheit ist also nicht in Geding. Keine andere Religion besteht stur darauf, dass jedermann zu jederzeit an jedem Ort wissen muss, an was die Frau glaubt, sogar bei Gericht. Die Hessische Justiz verlangt von den Muslims nur, sich so zu benehmen, wie es die unzähligen friedlichen anderen Religonen auch tun. Gleichheit vor Gericht - gut so. Gruss, Kritika
22.04.17
15:33
Ute Fabel sagt:
Der säkulare Staat muss sich selbst gegen den Anschein einer religiösen oder weltanschaulichen Parteilichkeit energisch wehren. Sichtbare Zeichen des Glaubens, Unglaubens oder der politischen Überzeugung - ganz egal welche - sind beim Justizpersonal ein absolut nicht hinnehmbares No-Go!
24.04.17
10:32
Andreas sagt:
Das Grundgesetz gewährt allen Menschen Religionsfreiheit. Hierunter fällt nicht nur die Freiheit, eine Religion zu haben, sondern sie auch auszuüben. Säkularismus selbst ist auch eine Weltanschauung, die in ihrer extremen Auslegung allen letztlich die freie Religionsausübung verbieten will. Säkularismus ist mithin keineswegs neutral, sondern durchaus parteiisch. Und widerspricht in seiner von einigen Kommentatoren hier vertretenen Form tatsächlich dem Grundgesetz, ist also verfassungsfeindlich. Wir haben es also mit einer Ideologie zu tun, die eigentlich verboten werden müßte. Entsprechend wäre auch das Nichttragen religiöser Kleidung sichtbares Zeichen einer polotusch-ideologischen Überzeugung, das ebenfalls beim Justizpersonal ein absolut nicht hinnehmbares No-Go wäre. Religiöse Menscgen stünden so nämlich einem Richter gegenüber, der eben nicht neutral erscheint, sondern eben religionsfeindlich.
26.04.17
21:59
Manuel sagt:
@Andreas: Das Sie ein Feind des Säkularismus und damit auch der Aufklärung sind und lieber einen Religionsstaat nach vielleicht mittelalterlichen Vorbild haben wollen, müssen Sie nicht ständig wiederholen, dass wissen wir bereits. Ich gebe Ihnen einen guten Tipp sehen Sie sich mal die islamischen Länder an, wie erfolgreich diese ohne dem bösen Säkularismus sind!
28.04.17
17:13