Ein Rundschreiben des Bildungsministeriums verpflichtet Lehrkräfte zu sofortigen Meldungen bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot. Lehrervertreter warnen vor Druck, fehlendem pädagogischem Ermessen und einer Zuspitzung des Schulalltags.

Die geplante Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren stößt bei Lehrervertretungen auf deutliche Kritik. Auslöser ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums, das Lehrkräfte zu unverzüglichen Meldungen bei Verstößen verpflichtet – andernfalls drohen dienstrechtliche Konsequenzen.
Konkret hält das Ministerium fest, dass jede Lehrkraft, die eine verbotene Kopfbedeckung feststellt, die betroffene Schülerin sofort auffordern muss, diese abzulegen. Erfolgt dem nicht unmittelbar Folge, ist der Vorfall ohne Ermessensspielraum an die Schulleitung zu melden. Das Unterlassen dieser Meldung wird ausdrücklich als Dienstpflichtverletzung gewertet.
Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, kritisiert diese Vorgangsweise scharf. Die Diktion des Rundschreibens sei „absolut überschießend“, sagte er gegenüber dem Falter. Lehrkräfte würden damit zu reinen Kontrollinstanzen degradiert, ohne pädagogischen Handlungsspielraum oder situationsbezogenes Ermessen.
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind an Schulen Kopfbedeckungen verboten, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Das Verbot betrifft Mädchen unter 14 Jahren. Bei wiederholten Verstößen drohen den Erziehungsberechtigten Verwaltungsstrafen von bis zu 800 Euro.
Das Rundschreiben des Ministeriums geht über eine bloße Rechtsauskunft hinaus. Es enthält neben Informationsschreiben für Eltern auch Musterdokumentationen für Schulleitungen sowie detaillierte Beschreibungen unterschiedlicher Verschleierungsformen – von Hidschab bis Burka – inklusive grafischer Darstellungen.
Nach der ersten Meldung ist die Schulleitung verpflichtet, umgehend ein Gespräch mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten zu führen. Dieses Gespräch ist verpflichtend und zu dokumentieren. Bei weiteren Verstößen muss die Bildungsdirektion eingeschaltet werden, bei fortgesetzter Missachtung ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In dem Schreiben wird zudem darauf verwiesen, dass auch das Unterlassen von Anzeigen oder deren Bearbeitung für Lehrkräfte, Schulleitungen oder Behördenmitarbeitende strafrechtliche Folgen haben könne.
Aus dem Bildungsministerium heißt es hingegen, es sei „nicht die Absicht“, Druck auf Lehrkräfte auszuüben. Die Vorgaben sollten vielmehr die bestehende Rechtslage klarstellen und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin jedoch vor allem eine Verschärfung der Kontroll- und Meldepflichten – mit weitreichenden Folgen für den Schulalltag.