Monatelang wurde in Österreich über ein Kopftuchverbot an Schulen diskutiert. Jetzt ist es beschlossen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft will gegen das neue Gesetz klagen.

Österreichs Nationalrat hat am Donnerstag ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an Schulen beschlossen. Der Entwurf wurde mit Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos sowie der rechtspopulistischen FPÖ verabschiedet. Die Grünen stimmten dagegen. Muslimische Vertreter wollen gegen das Gesetz klagen.
Die Dreierkoalition hatte sich bereits im September auf ein Kopftuchverbot geeinigt. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) argumentierte im Vorfeld der Parlamentsabstimmung: Das islamische Kopftuch sei „kein harmloses Stück Stoff“, sondern ein Symbol der Unterdrückung. Laut einer Schätzung der Regierung sind 12.000 Mädchen in der Alpenrepublik betroffen.
Das Verbot soll nach einer mehrmonatigen Aufklärungsphase zu Beginn des Schuljahres 2026/27 mit den vorgesehenen Sanktionsbestimmungen in Kraft treten. Eltern, deren Kinder weiter mit Kopftuch zum Unterricht erscheinen, müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 800 Euro rechnen.
Unklar ist indes, ob die Regelung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Bereits vor fünf Jahren war ein ähnlicher Vorstoß an einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gescheitert. Damals sahen die Richter die Religionsfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Die Richter bemängelten unter anderem, dass das Gesetz nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen. Die aktuelle Regierung argumentiert nun, dass es darum gehe, geschlechtsbezogene Unterdrückung zu verhindern. Dieses Problem bestehe etwa bei der jüdischen Kippa oder der Patka der Sikhs nicht, heißt es.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kündigte am Donnerstag eine Beschwerde gegen das neue Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof an. IGGÖ-Präsident Ümit Vural erklärte dazu: „Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.“ (KNA, dpa, iQ)