Muslimische Vertreter warnen vor einer eskalierenden Kopftuchdebatte in der Schweiz. Verbotsforderungen gefährden aus ihrer Sicht Grundrechte, erschweren Integration und verzerren das Bild muslimischer Frauen.

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) hat die anhaltende politische Debatte über Kopftuchverbote scharf kritisiert und von einer „grotesken Verzerrung“ des Gleichberechtigungsbegriffs gesprochen. Die 16 angeschlossenen Dachverbände beobachten den politischen und medialen Umgang mit muslimischen Frauen in der Schweiz demnach „mit ernster Besorgnis“.
Ein Verbot religiöser Bekleidung an Schulen oder im öffentlichen Raum gefährde Integration und behindere Gleichberechtigung, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Positionspapier.
Mit Blick auf Lehrkräfte mit Kopftuch wirft der Verband Teilen der Politik vor, ein „verkürztes Verständnis von Religionsfreiheit“ zu vertreten. Staatliche Neutralität bedeute nicht, Religion aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, sondern Angehörige aller Religionen gleich zu behandeln. Ein Ausschluss von kopftuchtragenden Lehrerinnen aus dem Schuldienst schwäche Integration und verschärfe Fachkräfteengpässe im Bildungsbereich.
Der häufig geäußerte Vorwurf, das Kopftuch einer Lehrerin könne Schülerinnen unter Druck setzen, sei wissenschaftlich nicht belegt. Vielmehr fördere der sichtbare Umgang mit Vielfalt Kompetenzen im sozialen Miteinander und ermögliche Kindern wichtige Alltagserfahrungen in einer pluralistischen Gesellschaft.
Die FIDS betont, dass Gleichberechtigung und Selbstbestimmung nicht durch Verbote hergestellt werden könnten. Lehrerinnen würden wegen ihrer pädagogischen Qualifikation eingestellt – nicht wegen oder trotz eines Kleidungsstücks. Wer das Kopftuchverbot als Voraussetzung für Gleichstellung darstelle, schüre Ängste und verzerrte die öffentliche Wahrnehmung muslimischen Lebens in Europa.
Scharfe Kritik richtet der Verband auch an politischen Forderungen, das Tragen von Kopftüchern bei Schülerinnen oder generell im öffentlichen Raum zu verbieten. Solche Eingriffe stünden im Widerspruch zu Grundrechten wie Religionsfreiheit und persönlicher Entfaltungsfreiheit. Die Tatsache, dass manche Mädchen in Moscheen ein Kopftuch tragen, sei Ausdruck eines freiwilligen Hineinwachsens in die religiöse Praxis – nicht Ergebnis eines systematischen Zwangs.
Im Islam sei das Kopftuch erst ab der Pubertät vorgesehen, stellt der Verband klar. Kinderkopftücher seien keine religiöse Pflicht. Die FIDS verweist zudem darauf, dass religiöse Kleidungsregeln nicht nur Frauen beträfen. Auch Männer orientierten sich an religiös geprägten Kleidungsvorschriften und ethischen Normen.
Wiederholt werde Musliminnen pauschal unterstellt, nicht gleichberechtigt zu handeln oder zu leben. Die Verbände betonen dagegen, Gleichberechtigung von Männern und Frauen werde innerhalb der muslimischen Gemeinschaften „mit Nachdruck gepflegt und gefördert“.
Abschließend spricht sich die FIDS für eine offene Gesellschaft aus, in der unterschiedliche religiöse Ausdrucksformen selbstverständlich Platz haben. Künftige Generationen sollten Unterschiede in Kleidung und Lebensweise als normalen Bestandteil des Zusammenlebens wahrnehmen – solange niemand zu etwas gezwungen werde und alle in Frieden miteinander leben könnten.