An der Lindenschule Buer in Melle sorgt ein Rundschreiben für Aufsehen: Schülerinnen dürfen im Schulgebäude keine Kopftücher tragen – Ausnahmen nur auf Antrag. Das Kultusministerium und die Stadt Melle prüfen den Vorgang.

Ein Rundschreiben der Lindenschule Buer im niedersächsischen Melle sorgt aktuell für Diskussionen. In dem Schreiben vom 4. November 2025 heißt es, dass im Schulgebäude keine Kopfbedeckungen getragen werden dürfen – ausdrücklich auch keine Kopftücher. Ausnahmen könnten nur auf Antrag bei der Schulleitung genehmigt werden.
In der Schulordnung der Ganztagsschule findet sich eine allgemein gehaltene Regelung: „Beim Betreten des Schulgebäudes und in allen geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzusetzen. Ausnahmen hiervon können bei der Schulleitung beantragt werden.“ Ein ausdrücklicher Bezug auf religiös motivierte Kopfbedeckungen besteht darin nicht. Durch die Benennung des Kopftuchs im Rundschreiben wird die Regelung jedoch auf religiöse Kleidung angewandt. Mehrere Eltern haben dies gegenüber IslamiQ als Eingriff in die Religionsfreiheit kritisiert.
Die Schulleiterin und das Niedersächsische Kultusministerium wurden von IslamiQ um eine Stellungnahme gebeten. Eine Sprecherin teilte mit, das Ministerium werde den Fall prüfen und sich nach Abschluss der Prüfung erneut melden. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Melle kündigte an, den Vorgang zu prüfen. Eine Anfrage von IslamiQ an die Schule blieb bislang unbeantwortet.
Der Vorsitzende der Schura Niedersachsen, Kerim Ocakdan, erklärte gegenüber IslamiQ, dass das Schreiben der Lindenschule Buer für Verunsicherung gesorgt habe. „In Deutschland gibt es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen. Das Tragen eines Kopftuchs ist durch die Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt“, so Ocakdan. Die Schura haben den Vorgang an das Niedersächsische Kultusministerium weitergeleitet und werden ihn bis zum Abschluss der Prüfung aufmerksam begleiten. „Schulen brauchen hier Sensibilität und Dialog, nicht pauschale Verbote“, betont Ocakdan abschließend.
In Deutschland gibt es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben. Ein solches Verbot für Schülerinnen wäre nach Ansicht vieler Juristen mit der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit nicht vereinbar. Der Jurist und Verfassungsrechtler Matthias Goldmann erklärte gegenüber IslamiQ, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre „verfassungswidrig“. Es müsse sich auf ein gleichgewichtiges Verfassungsgut gestützt werden. Das ist nicht ersichtlich“, erklärte Goldmann.
Während Österreich derzeit ein Kopftuchverbot für Schülerinnen gesetzlich umsetzen will, gilt in Deutschland weiterhin: Das Tragen eines religiösen Kopftuchs an öffentlichen Schulen ist erlaubt.