









Der Deutsche Juristinnenbund e.V. positioniert sich gegen ein Kopftuchverbot in der Justiz und ruft Bund und Länder dazu auf, Musliminnen einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich in einer Pressemitteilung gegen Kopftuchverbote im Justizbereich aus. In einem dazu veröffentlichten Policy Paper sowie einem FAQ fordert der Verband Bund und Länder dazu auf, einen diskriminierungsfreien Zugang für Muslimezu allen Tätigkeitsfeldern innerhalb der Justiz sicherzustellen, auf den Erlass neuer Verbotsregelungen zu verzichten und bestehende Regelungen aufzuheben.
„Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb in der Mitteilung.
Kopftuchverbote in der Justiz seien schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen. Dadurch werde die Freiheit zur Religionsausübung, die Beruf- und Ausbildungsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Dies sei eine Benachteiligung muslimischer Frauen und Diskriminierung, heisst es weiter in der Mitteilung.
Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb, Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), erklärt, dass die Verbotsregelungen auf problematischen Stereotypen gründeten, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung sowie auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen.
Ein zentrales Anliegen des djb ist es, auf die mehrfachen Diskriminierungserfahrungen von Musliminnen aufmerksam zu machen. Ein Vorschlagzu einem Verbot sei die Zulassung von Kopftüchern, die in Farbe und Material mit der Amtstracht harmonieren. Auf diese Weise lasse sich die vorrangige Bedeutung der Funktion gegenüber der Individualität der Amtsträgerin angemessen vermitteln.
„Die Justiz muss allen offenstehen, die die im Deutschen Richtergesetz verankerten Anforderungen erfüllen. Vielfalt und Repräsentation sollten als Bereicherung verstanden werden“, so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission für Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung.