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Bremen

Turban oder Kopftuch? – Bremen ringt um neue Regeln für Polizeidienst

Ein Kommissaranwärter mit Turban stellt das Land Bremen vor eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage: Gehört religiöse Kleidung in den Polizeidienst? Die rechtliche Klärung steht noch aus.

02
06
2025
Symbolbild: Polizei, Polizeidienst © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

In Bremen sorgt ein junger Kommissaranwärter derzeit für eine bundesweite Debatte über die Grenzen staatlicher Neutralität im Polizeidienst. Der Mann, der aus religiösen Gründen einen Turban trägt, ist der erste Anwärter im Land Bremen, der mit einem sichtbaren religiösen Symbol in den Polizeidienst eintritt. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen über das Verhältnis von individueller Religionsfreiheit und hoheitlicher Repräsentation auf.

Der Bremer Rat für Integration wertet den Schritt als „wichtiges Signal für eine moderne, vielfältige und bürgernahe Polizei“. Die Religionsfreiheit, verankert in Artikel 4 des Grundgesetzes, sowie die freie Berufswahl nach Artikel 12 seien mit dem Polizeidienst vereinbar, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch die Schura Bremen, der Zusammenschluss islamischer Religionsgemeinschaften, begrüßt den Eintritt des Turbanträgers in den Polizeidienst ausdrücklich. Ein pauschales Verbot religiöser Kleidung, so der Vorsitzende Murat Çelik, widerspreche nicht nur den Grundrechten, sondern sende „ein falsches Signal in einer offenen Gesellschaft“.

Derzeit gibt es in Bremen keine gesetzliche Regelung, die das Tragen religiös konnotierter Kleidung im Polizeidienst untersagt. Muslimische Beamtinnen dürfen demnach auch mit Kopftuch Dienst tun. Allerdings gibt es aktuell keine Polizistin mit Kopftuch im Dienst. Das Innenressort weist jedoch darauf hin, dass eine Rechtsverordnung in Vorbereitung sei, die das äußere Erscheinungsbild der Polizei künftig vereinheitlichen und religiöse Symbole untersagen soll – analog zu Regelungen in anderen Bundesländern.

Die Schura kündigte an, zeitnah das Gespräch mit dem Senat zu suchen, um eine faire Beteiligung an der Ausarbeitung gesetzlicher Vorgaben zu erhalten. Denn ein pauschales Verbot religiös motivierter Kleidungsstücke im Polizeidienst würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellen und „ein falsches Signal in einer offenen, demokratischen Gesellschaft setzen“, so die Schura abschließend.

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Eine bunte Vielfalt an religiöser Kleidung bei Bediensteten im Polizeidienst ist unangebracht und wäre nur noch ärgerlich und absurd. Ein solcher Bekleidungs- bzw. Verkleidungs-Mischmasch würde nie und nimmer eine Vereinheitlichung im äußeren Erscheinungsbild der Polizei darstellen. Das Ganze wäre ein total falsches Signal in einer demokratischen Gesellschaft, die keine religiöse Machtdemonstrationen oder modische Selbstinszenierungen bei Polizeibehören haben will. Der Verein Schura Bremen e.V. ist zudem nicht dazu da, entsprechende gesetzliche Regelungen mit islamischer Prägung auszuarbeiten und festzulegen. Abschließend hat diesbezüglich dieser Verein sowieso keinerlei Rechtsbefugnis oder irgendeine Zuständigkeit. Man muß die Kirche im Dorf lassen und die Schura-Prediger in ihrem Verein, wo sie ihren privaten Dingen nachgehen können.
03.06.25
13:29
Timotheus sagt:
Turban oder Kopftuch für Polizeidienst? Das ist wohl eher ein Thema zum fröhlichen Ringen bei den Karnevalsvereinen und Faschingsgesellschaften - oder für eine neue Komödie.
03.06.25
13:37