Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Rheinland-Pfalz

Neues Bestattungsrecht hebt Sargpflicht auf

Ein neues Bestattungsrecht für Rheinland-Pfalz rückt näher. Künftig soll die Sargpflicht im Land wegfallen.

07
05
2025
Deutschland, Bestattungskultur in Coronakrisen Bayreuth © Privat, bearbeitet by iQ
Bestattungskultur in Coronakrisen Bayreuth, Deutschland © Privat, bearbeitet by iQ

Neue Bestattungsformen, Änderungen bei der Leichenschau und mehr: Ein neues Bestattungsrecht für Rheinland-Pfalz rückt näher und bringt voraussichtlich zahlreiche Änderungen rund um das Thema Tod. Künftig soll die Sargpflicht im Land wegfallen, das macht auch Tuchbestattungen für jedermann möglich. Erlaubt werden sollen auch Bestattungen in größeren Flüssen. Außerdem sind neue Regelungen bei früh in der Schwangerschaft gestorbenen Kindern angedacht.

Obduktionspflicht in bestimmten Fällen auch bei Kindern

Am Dienstag beschäftigte sich das Kabinett in Mainz zum zweiten Mal mit dem Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Er dürfte nun Mitte Mai in erster Lesung im Landtag beraten werden. Ziel ist es dem Ministerium zufolge, die Novelle im Juli zu beschließen. Es gehe bei der Novelle unter anderem darum, Raum zu geben, dass Menschen ihre Trauer auf ihre eigene Weise leben könnten, sagte Minister Clemens Hoch (SPD). Das bisherige Bestattungsrecht gelte seit rund 40 Jahren. Mittlerweile decke es den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel nicht mehr ab. Bestattungen seien ein sehr persönliches und emotionales Thema. Heutzutage wünschten sich viele Menschen mehr Freiheiten, um ganz individuell Abschied nehmen zu können.

Die ein oder andere Änderung an dem bisherigen Entwurf könnte es aber noch geben. Nach der ersten Lesung im Landtag dürften sich noch Landtagsausschüsse damit beschäftigen. Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich, dass es eine Novelle geben wird. Die Idee etwa, Beisetzungen von Totenasche in Flüssen als erstes Bundesland zu erlauben, sei interessant. Vorbehaltlich der wasserschutz- und naturschutzrechtlichen Zulässigkeit stehe der Verband dem positiv gegenüber.

Bestatterverband steht Novelle grundsätzlich positiv gegenüber

Allerdings rät der Verband davon ab, die Verstreuung von Asche zu erlauben. Sonst könne es durch Wind und Wellenbewegungen zu „ungewünschten Situationen mit verwehter Totenasche an Bord, am Ufer und auf anderen Schiffen kommen“, heißt es in einer Stellungnahme vom Januar.  Mit Blick auf die Aufhebung der Sargpflicht und die grundsätzliche Möglichkeit einer Tuchbestattung schrieb der Verband, dass die Beisetzung in einem Sarg die erste Phase des Verwesungsvorganges durch die umgebende Luft im Sarg fördere. Der Sauerstoff in diesem Raum werde benötigt, um den biologischen Prozess der Verwesung zu beschleunigen. Bei muslimischen Tuchbestattungen werde ein Holzverbau über dem Leichnam in die Grabstelle eingebracht, damit ebenfalls ein Luftraum um den Toten entstehe. Der Verband betonte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gerne für den fachlichen Austausch zur Verfügung zu stehen.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Ökologische und umweltfreundliche Kriterien sollten bei diesem Thema oberste Priorität haben...und keinesfalls irgendwelche Religionsdogmen, ganz egal aus welcher Richtung diese kommen. Eine Sargpflicht darf auch nicht durch eine Tuchpflicht ersetzt werden. Individuelle Freiheiten, die hier extra herausgestellt werden, sind eine sehr begrüssenswerte Sache. Eigenartigerweise kennt solche Freiheiten der Islam jedoch sonst überhaupt nicht. Kultureller Wandel ist vielfach sinnvoll und angebracht. Einen solchen kennt der Islam aber auf sich bezogen gar nicht. Wo der Islam nicht oder noch nicht herrscht, dort will er alles immer mehr umwandeln und damit die Gesellschaft muslimisch prägen und verändern. Ein neues Bestattungsrecht islamischer Machart lässt viele Korananhänger-Herzen sicherlich höherschlagen und jubilieren. Ob das letztlich die Welt wirklich friedlicher macht, das wage ich schon stark zu bezweifeln.
08.05.25
3:59
Veritas Tester sagt:
An Marco Polo: In ihrem aktuellen Kommentar wird die Diskussion um ein islamkonformes Bestattungsrecht mit der Behauptung verknüpft, dass religiöse Traditionen – insbesondere aus dem Islam – im Widerspruch zu ökologischen Prinzipien und individueller Freiheit stünden. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Aussagen fachlich unbegründet sind und nicht zuletzt islamfeindliche Vorurteile transportieren. Zunächst zur ökologischen Frage: Die islamische Bestattungspraxis folgt seit über 1400 Jahren einer Form der Beisetzung, die heute vielfach als umweltfreundlich gilt. Verwendet werden biologisch abbaubare Materialien, der Leichnam wird nicht einbalsamiert, auf Särge wird – wo rechtlich möglich – verzichtet, und chemische Zusätze, wie sie etwa bei westlichen Einbalsamierungen üblich sind, finden keine Anwendung. Diese Praxis ist nicht nur theologisch begründet, sondern entspricht auch in ihrer ökologischen Wirkung modernen Prinzipien nachhaltigen Umgangs mit natürlichen Ressourcen. Studien aus dem Bereich der Umweltethik und islamischen Ökotheologie bestätigen die geringe Umweltbelastung traditioneller islamischer Bestattungsformen. Die Kritik, eine Tuchbestattung sei eine problematische "Ersatzpflicht" für den Sarg, verkennt diese Fakten und ignoriert die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit umweltfreundlichen Bestattungsmodellen. Noch problematischer ist jedoch die pauschale Behauptung, der Islam kenne keine individuellen Freiheiten. Diese Aussage ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch Ausdruck eines tief sitzenden Vorurteils. Innerhalb der islamischen Rechtskultur gibt es seit Jahrhunderten das Prinzip des Takhayyur, das Gläubigen ermöglicht, innerhalb verschiedener Rechtsschulen individuelle und kontextbezogene Entscheidungen zu treffen. Auch der gesellschaftliche Wandel ist dem Islam keineswegs fremd. Die Geschichte des Islam zeigt vielmehr, dass muslimische Gesellschaften in ganz unterschiedlichen kulturellen Kontexten lebendig, vielfältig und wandlungsfähig waren – und es bis heute sind. Die Vorstellung eines starren, kulturfeindlichen Islams ist eine Projektion, die mit der Realität wenig zu tun hat. Besonders deutlich wird die Tendenz des Artikels in der Sprache. Von einem „neuen Bestattungsrecht islamischer Machart“, von „Korananhängern“ und davon, dass der Islam alles „umwandeln“ wolle, ist die Rede – Formulierungen, die stark an klassisch islamfeindliche Narrative erinnern. Der Islam wird hier nicht als Teil gesellschaftlicher Realität in Deutschland anerkannt, sondern als Bedrohung stilisiert, die äußere Formen nutzt, um „die Gesellschaft muslimisch zu prägen“. Damit verlässt der Text die Ebene legitimer Kritik und begibt sich in das Feld gezielter kultureller Ausgrenzung. Statt sich ernsthaft mit dem Anliegen vieler Musliminnen und Muslime auseinanderzusetzen, ihre religiösen Rechte würdevoll und im Einklang mit den Gesetzen dieses Landes leben zu dürfen, wird hier Stimmung gemacht – unter einem scheinbar sachlichen Deckmantel. Das ist nicht nur unredlich, sondern gesellschaftlich gefährlich. Wer in einer pluralen Gesellschaft lebt, muss bereit sein, auch andere Traditionen zu respektieren – gerade dann, wenn sie ökologisch verantwortungsvoll und friedlich ausgeübt werden. Die Kritik an einer islamgerechten Bestattung erweist sich bei genauer Betrachtung also als unhaltbar. Sie verkennt sowohl ökologische als auch theologische Zusammenhänge und offenbart eine Haltung, die weniger mit Umweltschutz oder Freiheit, als vielmehr mit der Ablehnung des Islams zu tun hat. Solche Beiträge sind keine sachliche Kritik – sie sind Teil eines kulturkämpferischen Diskurses, dem entschieden entgegenzutreten ist.
15.05.25
16:44