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Österreich

ÖVP plant Kopftuchverbot für Mädchen unter 14

Die ÖVP will erneut ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 einführen – mit FPÖ-Hilfe und trotz früherer Verfassungsaufhebung.

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Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Die österreichische Bundesregierung will erneut ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren einführen. Jugendministerin Claudia Plakolm (ÖVP) präsentierte am Sonntag ein Stufenmodell, das ein endgültiges Verbot vorsieht – unterstützt durch ein Maßnahmenpaket und persönliche Gespräche mit Betroffenen. Um das Vorhaben rechtlich abzusichern, bemüht sich die ÖVP um eine Verfassungsmehrheit und wirbt offen um Unterstützung durch die FPÖ.

Plakolm begründet den Vorstoß mit dem Schutz von Kindern und verweist auf die Bedeutung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. „Religionsfreiheit endet dort, wo Freiheit eingeschränkt wird“, sagte sie in der ORF-Pressestunde. Besonders kritisierte sie die vermeintlich geringe Zahl von Frauen, die sich öffentlich gegen das Kopftuch äußerten. Das Kopftuch sei, so Plakolm, nicht Zeichen der Wahlfreiheit, sondern ein Ausdruck von Druck und Fremdbestimmung.

Verfassungswidrigkeit in der Vergangenheit

Ein ähnliches Kopftuchverbot aus dem Jahr 2019 – beschlossen unter Türkis-Blau – wurde 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Der VfGH stellte damals klar, dass das Verbot gegen das Prinzip der religiösen Neutralität verstoße und gezielt muslimische Mädchen diskriminiere. Um einer erneuten Aufhebung zuvorzukommen, strebt die ÖVP nun eine Verfassungsbestimmung an. Da die Grünen ihre Zustimmung ausgeschlossen haben, könnte ein einfaches Gesetz gemeinsam mit SPÖ und NEOS beschlossen werden.

Stufenmodell statt pauschales Verbot

Neu an Plakomls Vorschlag ist ein mehrstufiges Verfahren: Zunächst soll mit betroffenen Mädchen und deren Eltern das Gespräch gesucht werden – unter Einbeziehung von Schulpsychologie und Kinder- und Jugendhilfe. Nur wenn das Kindeswohl nicht gefährdet sei, könne ein Verbot rechtlich zulässig sein. Damit soll eine der Hauptkritiken des VfGH – die fehlende Einzelfallprüfung – adressiert werden.

Das begleitende Maßnahmenpaket sieht zudem eine gezielte Stärkung von Mädchenrechten, verpflichtende Elterngespräche und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte „Sittenwächter“ vor. „Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch“, so Plakolm. Es gehe ihr um Kinderschutz, nicht um Religionspolitik.

Bis zu 12.000 Mädchen betroffen

Laut Ministerium könnten zwischen 8.200 und 12.000 muslimische Mädchen in Österreich vom Verbot betroffen sein. In Wiener Pflichtschulen bekennen sich 41 Prozent der Schüler zum Islam – eine Zahl, die für politische Brisanz sorgt. Die ÖVP stellt das geplante Verbot als gesellschaftspolitisches Signal dar, Kritiker hingegen sehen darin eine gezielte Maßnahme gegen muslimische Kinder unter dem Deckmantel des Kinderschutzes.