Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Aachen

Nach Kopftuchverbot – Keine Einigung zwischen Muslimin und Fitnessstudio

Ein Fitnessstudio kündigt einer Muslimin wegen ihres Kopftuchs. Die Frau wirft dem Studio Diskriminierung vor. Der Betreiber zweifelt indes an ihrer Religiosität.

16
01
2025
0
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine 29-Jährige klagt gegen ein Fitnessstudio, weil sie sich aufgrund ihres Glaubens diskriminiert fühlt. Wie IslamiQ berichtete, beendete das Studio in Herzogenrath den Vertrag der konvertierten Muslimin, nachdem sie erstmals mit Kopftuch trainieren wollte.

Laut Hausordnung sei dies verboten – wegen „Überhitzungsgefahr“. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Aachen bestätigte, dass ein Gütetermin ohne Einigung endete. Nun kommt es zum Prozess.

Die Muslimin sieht laut dem Bericht die Begründung des Studios als Vorwand. Zwei Zeugen zufolge hat ein Mitarbeiter der Frau gesagt, dass „ein solches Klientel“ im Studio nicht erwünscht sei. Der Studiobetreiber wirft der 29-Jährigen vor, gar keine Muslimin zu sein. Sie habe ihre Religion nur als Vorwand genutzt, um Geld zu einzuklagen.

Der Güterichter schlug laut dem Bericht vor, dass der Betreiber 750 Euro an die Frau zahlen solle. Diesen Vorschlag habe sie abgelehnt. Nun soll es bis Ende April ein Urteil geben. (KNA, iQ)