Berlin

Rassistischer Angriff auf 17-Jährige – Erster Prozessanlauf gescheitert

Sechs Erwachsene sollen eine 17-Jährige an einer Tram-Haltestelle rassistisch beleidigt und geprügelt haben. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Die juristische Aufarbeitung zieht sich hin.

16
01
2023
0
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Berlin Verhandlung ©
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Schüler Verhandlung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Prozess um einen rassistischen Angriff auf eine türkischstämmige Jugendliche in Berlin-Prenzlauer Berg ist in einem ersten Anlauf gescheitert. Weil einer der sechs Angeklagten nicht erschienen war, setzte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren am Montag kurz nach Verhandlungsbeginn aus. Ohne den 44-Jährigen, der sich krankgemeldet habe, könne nicht verhandelt werden, sagte die Vorsitzende Richterin. Als neuer Termin für den Prozess wegen Beleidigung, Bedrohung sowie gefährliche Körperverletzung und Beihilfe sei der 3. April vorgesehen.

Rassistische Beschimpfungen  und Prügel

Die damals 17-Jährige war Anfang Februar 2022 nach ihrer Schilderung erst in einer Straßenbahn rassistisch beschimpft und dann an einer Haltestelle verprügelt und getreten worden. Die Abiturientin hatte im Krankenhaus ein Video aufgenommen, in dem sie teilweise weinend von dem Geschehen berichtete. Nun saß sie in Begleitung von zwei Rechtsanwälten den Angeklagten als Nebenklägerin gegenüber.

Angeklagt sind sechs 24- bis 55-Jährige. Zwei 33 und 24 Jahre alte Frauen sollen die Jugendliche in der Tram rassistisch angepöbelt haben. Nach dem Verlassen der Bahn soll die 33-Jährige dann gemeinsam mit einer 55-jährigen Angeklagten die 17-Jährige geschlagen und getreten haben. Mitangeklagte Männer sollen die beiden Frauen angefeuert und sich der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Jugendliche nach dem Angriff in psychologischer Behandlung

Etwa 40 Zuschauer hatten sich zum Gerichtstermin eingefunden. Die Abiturientin wollte sich am Rande der Verhandlung nicht äußern. Ihr Vater sagte, seiner Tochter gehe es nicht gut. Einer der beiden Anwälte an der Seite der Jugendlichen sagte, sie befinde sich wegen des Geschehens in psychologischer Behandlung. Seit dem Vorfall meide sie beispielsweise die Wege, die sie damals gefahren sei und lasse sich begleiten, wenn es dunkel sei.

Die Tat hatte im Februar für großes Aufsehen gesorgt – nicht zuletzt deshalb, weil die Polizei die Ursache des Angriffs zunächst falsch dargestellt und in einer Mitteilung geschrieben hatte, Auslöser des Konflikts sei gewesen, dass die junge Frau keine Corona-Maske getragen habe. Auch die Deutsche Presse-Agentur hatte diese ursprüngliche Darstellung der Polizei in einer Meldung übernommen und zudem die schon in der Polizei-Mitteilung genannten Hinweise der jungen Frau auf rassistische Beleidigungen nicht erwähnt.

Weil die mutmaßlichen Täter wegen der Taten teilweise gemeinschaftlich angeklagt sind, könne ohne den sechsten Angeklagten nicht verhandelt werden, sagte die Richterin. Sie kündigte an, dass sie noch klären werde, ob es mit der Krankmeldung des 44-Jährigen „seine Richtigkeit“ habe. Für die Nebenklägerin hatte das Gericht die Beiordnung eines Rechtsbeistands abgelehnt. (dpa/iQ)