Thüringen

Nur wenige Disziplinarverfahren wegen rechtsextremer Äußerungen

Rechtsextremisten in Thüringer Sicherheitsbehörden? Prüfungen haben bisher nur wenig ergeben. Für die Feuerwehren hat das Innenministerium gar keinen Überblick dazu.

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08
2022
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Polizei, Moschee © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Bei der Thüringer Polizei hat es in der jüngeren Vergangenheit nur wenige Disziplinarverfahren gegen Beamte wegen rechtsextremer Äußerungen gegeben. In insgesamt 13 Fällen habe es zwischen Anfang 2017 und dem 31. März 2020 entsprechende Ermittlungen gegeben, sagte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums auf Anfrage. Aktuellere Daten liegen demnach nicht vor.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erklärte, er verfolge eine Null-Toleranz-Strategie bei Rechtsextremisten in Behörden und insbesondere den Sicherheitsbehörden. „Wir dulden keine Verfassungsfeinde in den Reihen des öffentlichen Dienstes“, sagte Maier. Deshalb müssten die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, um Extremisten in den eigenen Reihen die Eignung für den öffentlichen Dienst abzuerkennen.

Disziplinarverfahren ohne ernste Konsequenzen

Die gemeldeten 13 Fällen zeigen jedoch, wie schwer der Umgang damit ist. Nach Ministeriumsangaben wurden in diesen Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet. Nur in zweien davon sei es aber zur Entfernung der jeweils Beschuldigten aus dem Beamtenverhältnis gekommen. Ein weiterer Beschuldigter sei nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen worden. In drei Fällen seien zwar entsprechende Dienstvergehen erwiesen worden, disziplinarrechtliche Maßnahmen seien jedoch „nicht angezeigt“ gewesen.

Allen 13 Beamten waren nach Angaben des Ministeriums politisch motivierte Beleidigungen oder „Propagandatätigkeit“ vorgeworfen worden. In einem Fall wurde eine Geldbuße verhängt.

Keine konkrete Zahlen vorhanden

Während das Innenministerium für Polizeibeamte konkrete Zahlen nennen konnte, war das für die Tarifbeschäftigten der Polizei nicht möglich. Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Tarifbeschäftigte wegen Pflichtverletzungen mit politischem beziehungsweise extremistischem Hintergrund würden nicht statistisch erfasst, sagte der Ministeriumssprecher.

Auch für den Bereich der Feuerwehren hat das Innenministerium nach Angaben des Sprechers keine Übersicht dazu, wie viele von deren Mitgliedern in den vergangenen Jahren als mutmaßliche oder erwiesene Rechtsextremisten aufgefallen sind. Die Feuerwehren seien den Kommunen angegliedert. „Dienstherr der Feuerwehrangehörigen ist somit die jeweilige Gemeinde, oberste Dienstbehörde der Bürgermeister.“ Deshalb verfüge das Innenministerium auch hierzu über keine statistischen Daten. (dpa, iQ)