Nordrhein-Westfalen

NRW prüft alte Mordfälle auf rechtsextremen Hintergrund

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) lässt zahlreiche Mordfälle auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund prüfen. Ein Fall aus dem Jahr 2003 wurde bereits als solcher eingestuft.

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06
2022
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Gedenken nach rassistischen Mordanschlag auf Eritreer © shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Mordfälle © shutterstock, bearbeitet by iQ

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat eine nachträgliche Prüfung von Mordfällen auf einen rechtsextremen Hintergrund gestartet. Das hat ein Ministeriumssprecher am Mittwoch bestätigt. Überprüft werden sollen 25 Fälle mit 30 Todesopfern in den vergangenen 40 Jahren. Der „Tagesspiegel“ hatte zuerst über die Prüfung berichtet.

„Rechtsextremismus ist nach wie vor eine der größten Gefahren für unsere Demokratie. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir Grenzfälle aus der Vergangenheit noch einmal neu betrachten und bewerten“, sagte Reul der Zeitung. Die Polizeiarbeit habe sich über die Jahre weiterentwickelt. Das betreffe auch die Auswertung und Analyse rechter Tötungsdelikte. Die Prüfung soll neun Monate dauern, geleitet wird das Projekt mit dem Titel „ToreG NRW“ (Todesopfer rechter Gewalt NRW) im Landeskriminalamt (LKA) von einem Politikwissenschaftler.

Ziel ist es offenbar, die Gesamtzahl der offiziellen Todesopfer rechter Gewalt zu überprüfen. Medieninitiativen kommen zu deutlich höheren Zahlen. Während offiziell seit der Wiedervereinigung 113 Menschen durch Rechtsextremisten in Deutschland starben, kommen etwa „Tagesspiegel“ und „Zeit online“ auf 190 Todesopfer.

Fall aus 2003 nachträglich als rechtsextremistisch eingestuft

Einen spektakulären Fall aus dem Jahr 2003 habe das LKA bereits neu als rechts motiviertes Tötungsverbrechen eingestuft. Der Neonazi Thomas A. hatte im Oktober 2003 in Overath bei Köln einen Rechtsanwalt, dessen Ehefrau und Tochter erschossen. Der Anwalt hatte bewirkt, dass der verschuldete Neonazi ein Gehöft verlor, auf dem er Treffen von Rechtsextremisten veranstaltet hatte.

Das Landgericht Köln hatte ihn 2004 zur Höchststrafe verurteilt und im Urteil vermerkt, dass die nationalsozialistischen Vorstellungen des Mörders bei der Tat eine Rolle gespielt haben. Auch der Dreifachmord des Neonazis Michael B. im Jahr 2000 in Dortmund und Waltrop soll nun neu geprüft werden. B. hatte damals drei Polizisten erschossen. (dpa, iQ)