Karlsruhe

Bundesanwaltschaft will härtere Strafe für NSU-Helfer

Ein Helfer war im Fall NSU in München mit einer milden Strafe davongekommen. Jetzt fordert die Bundesanwaltschaft eine härtere Strafe.

02
12
2021
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NSU-Akten
Symbolbild: NSU ©

Zum ersten und absehbar einzigen Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag im NSU-Komplex verhandelt. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe müssen das Urteil gegen Terrorhelfer André E. überprüfen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte den heute 42-Jährigen wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH will sein Urteil am 15. Dezember verkünden. (Az. 3 StR 441/20)

Der Bundesanwaltschaft war das Strafmaß deutlich zu wenig. Ihr Vertreter sagte vor dem BGH, E. habe die Mitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) jahrelang gekannt. Die Argumentation des OLG, wonach er erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, sei nicht plausibel – sondern widersprüchlich und rechtsfehlerhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroristen zu Tatorten fuhren.

E. selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards auf seinen Namen und den seiner Frau kaufte, aber Fotos der NSU-Mitglieder Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt für die Ausstellung eingereicht hatte. Sein Verteidiger argumentierte, solche Bahncards seien entgegen der Meinung der Anklage keine „Behelfsidentitätsnachweise“. Eine Bahncard alleine reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalausweis. Zumal nur in einem Jahr die beanstandeten Bahncards Fotos zeigten, in zwei Folgejahren nicht.

Der BGH kann das OLG-Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste in München neu über strittige Teile verhandelt werden. Alle anderen Urteile im NSU-Komplex sind rechtskräftig.