Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Bundeskabinett

Verhetzende Beleidigungen sollen Straftat werden

Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus sollen verhetzende Beleidigungen künftig zur Straftaten werden. Dies beschloss das Bundeskabinett.

12
05
2021
Symbolbild: Bundeskabinett, Regierung © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Bundeskabinett, Regierung © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Durch eine neuen Strafvorschrift sollen etwa Juden, Muslimen und Menschen mit Behinderung vor verhetzenden Beleidigungen geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin.

Der neue Paragraf 192a Strafgesetzbuch soll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen soll bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, sie wolle mit der neuen Strafvorschrift eine weitere Maßnahme des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus umsetzen. Hass-Nachrichten richteten sich oft direkt an Betroffene, etwa per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden würden verhöhnt und verächtlich gemacht. Da dies aber mangels der Öffentlichkeit nicht als Volksverhetzung gelte, solle nun die neue Strafvorschrift greifen. Sie „sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird“, so die Ministerin.

Der neue Straftatbestand „verhetzende Beleidigung“ soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Das sind keine guten Entwicklungen, weil die Auslegung des Paragraphen sehr weit ist und vor allem Wehrlose in das Visir nimmt. Es ändert weder etwas am Rassismus noch an Stereotype.
12.05.21
21:33