Sachsen

Polizisten sollen rechtsextreme Umtriebe in eigenen Reihen melden

Sächsische Polizisten sollen rechtsextreme Umtriebe im Kollegenkreis intern melden. Das bestätigte am Freitag das Innenministerium in Dresden.

09
01
2021
Polizei, Rechtsextremismus
Rechtsextremismus ,Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Sächsische Polizisten sollen rechtsextreme Umtriebe im Kollegenkreis intern melden – gegebenenfalls auch anonym. Einen entsprechenden Bericht von MDR Aktuell am Freitag bestätigte das Innenministerium in Dresden. „Extremismus sowohl im Polizei- als auch im Verwaltungsbereich sind nicht tolerierbar und müssen konsequent straf-, disziplinar- und arbeitsrechtlich verfolgt werden“, sagte Ministeriumssprecherin Silvaine Reiche auf Anfrage. Gerade bei Verhaltensweisen, die den Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße begründen, hätten Polizeibeamte sogar die Pflicht zum Handeln: „Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun.“

„Verfassungsfeindlichen Bestrebungen den Nährboden entziehen“

Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte in einem Mitarbeiterbrief Ende Dezember an die Bediensteten die im Sommer 2020 eingerichtete Koordinierungsstelle für interne Extremismusprävention und -bekämpfung vorgestellt. Sie soll Akteure der internen Extremismusabwehr vernetzen und frühzeitig alle wichtigen Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten bündeln. Zudem nimmt sie Mitteilungen Bediensteter entgegen und berät sie bei Zweifelsfragen. „Es geht darum, verfassungsfeindlichen Bestrebungen frühzeitig den Nährboden zu entziehen“, hatte Wöller im vergangenen Sommer argumentiert.

Rassistische Äußerungen von Polizisten nicht hinnehmbar

„Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen einfach, dass das Fehlverhalten Einzelner ausreichen kann, den gesamten Polizei- beziehungsweise Verwaltungsbereich im Bewusstsein der Allgemeinheit in Misskredit zu bringen“, betonte Reiche. Der Mitarbeiterbrief diene der nochmaligen Sensibilisierung aller Bediensteten. Im Fokus stünden Fälle, die eindeutig nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Nicht hinnehmbar seien beispielsweise antisemitische oder rassistische Äußerungen, die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Verwendung verbotener rechtsextremistischer Symbole, Parolen oder Grußformen.

Konsequentes Vorgehen gegen extremistische Verhaltensweisen

„Der Mitarbeiterbrief bringt aber auch zum Ausdruck, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Bediensteten fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und sich ihrer Pflicht zur Verfassungstreue bewusst ist“, erklärte die Pressesprecherin. Ziel sei daher auch, durch ein konsequentes Vorgehen gegen extremistische Verhaltensweisen Einzelner, dies Kollegen insgesamt vor ungerechtfertigten Angriffen und generellen Verdächtigungen zu schützen. Im Bericht des MDR sah die Vorsitzende der Polizeigewerkschaft in Sachsen, Cathleen Martin, die Kollegen unter Generalverdacht gestellt. Sie sprach von Vorverurteilung und Vertrauensbruch.

Sachsens Innenministerium bündelt seine Bemühungen gegen Extremismus im eigenen Ressort seit September letzten Jahres in einer Koordinierungsstelle. Zwei Beamte tragen Verdachtsfälle und Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten zusammen, vernetzen alle Akteure der Extremismusabwehr im Haus sowie nachgeordneter Behörden und organisieren die Prävention. (dpa,iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Die türkische Community hat sich aus eigener Kraft seit Jahrzehnten vergeblich gegen rassistische Polizisten gewehrt. Die Folgen: Festnahmen, Anzeigen. Ein Trost, dass die Polizei selbst sich endlich der Sache annimmt.
09.01.21
15:20
A.B.M sagt:
Jeder Mitarbeiter, Polizisten haben sogar Eid geleistet, ist verpflichtet alles was nicht Dienstleistung und die jeweiligen Dienstleistungsgesetze dazu angeht zu melden! Erfolgt das nicht ist das, Duldung einer Straftat bzw. Mittäterschaft auch im Zusammenwirken mit anderen Behörden. Zum Beispiel ist die nicht befugte Auskunft von Daten, Weitergabe oder auch Austausch dieser ein Vergehen. Sollte der Teamleiter oder eine Führungskraft involviert werden, hat dieser bei Bekanntwerden ggf Gerichtverfahren fristlos auch nirgendwo anders einen Job. 👀 Geht wieder mit Kommentaren. 👀😉
09.01.21
22:13