Wuppertal

Gericht verurteilt sogenannte „Scharia-Polizisten“ zu Geldstrafen

Das Wuppertaler Landgericht verurteilt sieben Männer zu Geldstrafen, weil sie durch das Tragen von Westen mit der Aufschrift „Scharia Police“ gegen das Uniformverbot verstoßen haben.

28
05
2019
Gerichtsurteil Pflegefamilie, Schülerin
Symbolbild: Urteil, Schülerin © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Sieben Männer der sogenannten Wuppertaler Scharia-Polizei sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht befand die Männer für schuldig, gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot verstoßen oder zu einem solchen Vergehen Beihilfe geleistet zu haben, wie es am Montag mitteilte. Die Angeklagten erhielten Strafen zwischen 30 und 80 Tagessätze. In Abhängigkeit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Angeklagten wurden die Tagessätze auf 10 bis 40 Euro festgesetzt.

Die Männer waren 2014 nachts durch Wuppertal gegangen und trugen dabei teilweise orangene Warnwesten mit der Aufschrift „Sharia Police“. Sie wollten nach eigenen Angaben junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Kneipen und Bordelle aufzusuchen oder Alkohol zu trinken. Die Männer waren im November 2016 freigesprochen worden. Dies hatte teils öffentliche Kritik zur Folge gehabt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob im Januar 2018 den Freispruch auf und verwies den Fall an eine andere Kammer nach Wuppertal zurück.

Laut Versammlungsgesetz ist es verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal schloss sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, wonach die einschüchternde Wirkung der Uniform nicht tatsächlich eintreten muss. Ausreichend sei vielmehr, dass das Tatgeschehen eine derartige Wirkung erzielen könnte. Ein sachverständiger Islamwissenschaftler habe bei der Beweisaufnahme festgestellt, dass die Angeklagten sich bei der Wahl des Namens „Sharia Police“ bewusst an tatsächlich existierende, gleichnamige ausländische militante Gruppierungen angelehnt hätten.

Mit der Verurteilung zu Geldstrafen folgte die Kammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft, ging in der Höhe jedoch teilweise leicht darüber hinaus. Die Urteile sind laut Gericht nicht rechtskräftig. Über eine Revision müsste erneut der Bundesgerichtshof befinden. (KNA/iQ

Leserkommentare

Brad Lewis sagt:
Junge Muslime und andere Leute brauchen keine Sharia-Police-Belehrungen durch dominant auftretende Besserwisser & Islamfanatiker mit angemaßt-autoritärem Herrschaftsanspruch. Wehret sofort allen Anfängen.
29.05.19
21:43