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Burbach

Flüchtlinge misshandelt – Prozess gegen Heimleiter

Der Fall Burbach schockierte bundesweit: Betreuer und Wachleute sollen Asylbewerber in einem Heim im Sauerland über Monate misshandelt haben. Im November startete ein Mammutprozess. Nun steht der Heimleiter in einem gesonderten Verfahren vor Gericht.

09
01
2019
Flüchtlinge in Deutschland. © metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Im Fall der monatelangen Misshandlungen von Flüchtlingen in einem Heim in Burbach muss sich nun der Leiter der Einrichtung verantworten. Das abgetrennte Verfahren gegen den Mann vor dem Siegburger Landgericht startet an diesem Donnerstag, wie ein Sprecher sagte. Der Heimleiter habe ein Geständnis angekündigt. Ein Urteil ist dem Gerichtssprecher zufolge bereits am 22. Januar möglich.

Am 8. November 2018 hatte ein großer Prozess gegen zunächst 30 Wachleute und Sozialbetreuer begonnen, wie IslamiQ bereits berichtete. Sie sollen Asylbewerber in der Notaufnahme-Einrichtung des Landes NRW im Siegerland über neun Monate hinweg bis September 2014 eingesperrt, geschlagen und gequält haben. Die Beschuldigten sollen Flüchtlinge schon bei kleineren Verstößen gegen die Hausordnung in „Problemzimmer“ eingesperrt, gedemütigt und misshandelt haben.

Heimbetreiber war ein privates Unternehmen. Auch zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg müssen sich verantworten, weil sie laut Anklage von der Nutzung der „Problemzimmer“ wussten, aber nicht einschritten.

Aktuell richtet sich das große Hauptverfahren „nur“ noch gegen 26 Beschuldigte. Der Prozess gegen eine Person war am ersten Tag bereits aus formalen Gründen abgetrennt worden. Um das Verfahren zu beschleunigen, wurden später die Fälle von drei Geständigen ebenfalls abgekoppelt: Ein Wachmann wurde im Dezember zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, zwei weitere Angeklagte zu einer Geldstrafe.

Eine dieser beiden Verurteilten – eine Wachfrau – habe Revision eingelegt, ihr Fall liege beim Bundesgerichtshof, schilderte der Sprecher des Landgerichts. Sie habe zwar die Tat eingeräumt. Aber die als Täterin verurteilte Frau sehe sich nur als „Gehilfin“. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Emanuel Schaub sagt:
Nur in Notfällen... bin ich für`s Einsperren. Aber gerade in diesem fall für Schmerzengeld Zahlung an die opfer !! gruss emanuel
10.01.19
12:12