Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

DITIB

Klage von Imamen gegen Entlassung abgewiesen

Die Klage zweier Imame gegen deren Entlassung von dem islamischen Dachverband DITIB wurde von dem Arbeitsgericht Köln abgewiesen. Der Grund: Nicht die DITIB, sondern die Diyanet in Ankara ist der Arbeitgeber der Imame.

07
04
2017
0
DITIB
Die DITIB-Zentralmoschee in Köln © flickr / CC 2.0 / Bjarke Libourisson

Zwei Imame sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union DITIB gescheitert. Zwischen den Religionsgelehrten und der DITIB habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, urteilte das Kölner Arbeitsgericht am Freitag. Zwar seien die Imame in DITIB-Moscheen in Baden-Württemberg tätig gewesen, jedoch seien sie Beamte des türkischen Staates. Die Imame waren nach dem Putschversuch in der Türkei per Ministererlass ihrer Ämter enthoben worden und sollten eigentlich dorthin zurückkehren. (AZ: 1 Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16)

Die beiden Religionsgelehrten hatten argumentiert, die DITIB habe ihnen Arbeitsanweisungen erteilt und sei somit ihre Arbeitgeberin gewesen. Dafür sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Belege. So hätten zum Beispiel von den Klägern vorgelegte E-Mails keine konkreten Anweisungen enthalten, sondern lediglich allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Imame seien von der Religionsbehörde Diyanet in Ankara entsandt und von türkischen Generalkonsulaten bezahlt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Kölner Prozess gilt als der bundesweit erste dieser Art.

Der Anwalt der Kläger sagte nach der Entscheidung, seine Mandanten hätten Asyl in Deutschland beantragt, weil sie Angst vor einer Festnahme in der Türkei hätten. Die beiden Religionsgelehrten wurden den Angaben zufolge ohne Begründung zurückgerufen. Andere Imame seien nach ihrer Rückkehr noch am Flughafen in der Türkei festgenommen worden. Weitere Details nannte der Anwalt nicht.

Die DITIB ist der größte Islam-Dachverband in Deutschland, sie ist wegen ihrer Nähe zur türkischen Führung aber politisch umstritten.