„Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner“ ruft der Rechtspopulist Geert Wilders. „Weniger, weniger“ schreien seine Anhänger. „Dann werden wir das regeln“, verspricht Wilders. Dafür steht er jetzt vor Gericht.
In den Niederlanden hat der Strafprozess gegen den Rechtspopulisten Geert Wilders wegen Aufhetzung gegen im Land lebende Marokkaner begonnen. Der Politiker erschien am Freitag zum Prozessauftakt im streng gesicherten Gericht am Amsterdamer Flughafen Schiphol. Der Staatsanwalt beschuldigte den Politiker der „Beleidigung von Marokkanern als Gruppe, des Anstachelns zur Diskriminierung und zum Hass“. Wilders wies die Vorwürfe zurück und forderte Freispruch.
Im Zentrum des Prozesses steht eine Rede von Wilders im März 2014. Damals hatte er seine Anhänger in Den Haag gefragt, ob sie „mehr oder weniger Marokkaner“ in den Niederlanden haben wollten. Nach Sprechchören von „weniger, weniger“ hatte er verkündet: „Dann werden wir das regeln.“ Die Rede löste im Land Entsetzen aus. Rund 6400 Anzeigen wurden erstattet.
Wilders hatte diese Rede nach Angaben der Anklage «gezielt vorbereitet und bewusst geplant“. Staatsanwalt Wouter Bos betonte: „Rassismus und Diskriminierung müssen im Keim erstickt werden, davon sind auch Politiker nicht ausgenommen.“
In einer persönlichen Erklärung betonte der Rechtspopulist, dass gegen ihn „ein politischer Prozess“ geführt werde, um ihn zum Schweigen zu bringen. Er bereue seine Aussagen nicht. „Ich nehme nichts zurück, und ich werde das weiter sagen.“
Wilders Verteidiger Geert-Jan Knoops erklärte, dass die Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. „Dies ist die einzige Freiheit, die ich noch habe“, zitierte Knoops den Angeklagten. Wilders wird seit über zehn Jahren wegen seiner islamfeindlichen Standpunkte bedroht und muss daher rund um die Uhr bewacht werden. Vor dem Gericht demonstrierten einige Dutzend Wilders-Anhänger von der niederländischen Pegida-Bewegung.
Am ersten Tag standen nur Verfahrensfragen an. Inhaltlich soll die Klage erst Ende Oktober behandelt werden. Bei einem Schuldspruch droht dem Politiker eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. In einem früheren Prozess war der Fraktionsvorsitzende der „Partei für die Freiheit“ 2011 vom Vorwurf der Diskriminierung und Aufhetzung gegen Muslime freigesprochen worden. (dpa,iQ)