Feiertagspläne

Südwest-Unternehmer lehnen Regelung für Muslime ab

Ein neues Gesetz im Südwesten soll die Chance zum Moscheebesuch an Feiertagen für Muslime stärker gesetzlich verankern. Unternehmer lehnen die neue Feiertagsregelung ab und halten sie für unnötig.

14
05
2015

Die Unternehmer im Südwesten halten die geplanten Feiertagsregelungen von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) für unnötig. „Hier bedarf es aus meiner Sicht keiner tiefergehenden gesetzlichen Regelung“, sagte Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) der „Heilbronner Stimme“ (Freitag). Viele Betriebe seien für muslimische Sitten und Gebräuche sensibilisiert und würden – zum Beispiel durch flexible Arbeitszeitkonten – bereits angemessene Freiräume schaffen, um Glauben zu leben.

Mit einem neuen Gesetz will Öney die Chancengleichheit für Millionen Migranten vorantreiben. Muslime und Aleviten sollen demnach etwa ein Recht darauf bekommen, an den drei wichtigsten religiösen Feiertagen den Gottesdienst zu besuchen. Sie müssen dann nicht zur Arbeit kommen – der Arbeitgeber soll dies nur aus schwerwiegenden Gründen untersagen können.

„Es wäre ein Problem, wenn zu viele Beschäftigte parallel freihaben. Dass es im Einzelfall mit einer Freistellung einmal nicht klappen könnte, lässt sich daher nicht ausschließen“, sagt Eva Hauser vom Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) der „Heilbronner Stimme“.

Der Alevitischen Gemeinde Baden-Württemberg gehen die Pläne hingegen nicht weit genug. „Die Anerkennung von nur drei relevanten alevitischen Feiertagen mit der immanenten Formulierung eines Ausnahmetatbestandes demonstriert, dass die Respektierung der für uns wichtigen und heiligen Tage nur solange erfolgt, wie die Interessen der Wirtschaft gesichert sind“, teilte die Gemeinde am Mittwoch mit.

In Baden-Württemberg haben rund 2,7 Millionen Einwohner ausländische Wurzeln – das ist etwa jeder Vierte der insgesamt rund 10,5 Millionen Bürger. Darunter sind rund 550 000 Muslime und Aleviten. (dpa)

Leserkommentare

Walther sagt:
Wäre diese Regelung unnötig, wie Unternehmer dies behaupten, dann sollte es doch aber egal sein, ob es diese Regelung gibt. Folglich schadet es auch nichts, diese Regelung einzuführen. Die Logik der Unternehmer erschließt sich mir nicht. Ich finde eh, dass wir unsere Feiertagslandschaft insgesamt einmal überdenken müßten.
19.05.15
11:44
Andreas sagt:
Es ist an der Zeit, die Feiertage in Deutschland völlig neu zu regeln. Ich könnte mir vorstellen, dass es als fixe gesetzliche Feiertage nur noch den 1. Januar, den 1. Mai und den 3. Oktober gibt. Daneben sollte es dann ein festgelegtes Kontingent an Feiertagen geben, die jeder gemäß seiner Religion nehmen kann. Ohne dass der Arbeitgeber betriebliche Gründe vorschieben kann, den Feiertag zu verwehren. Es sollte lediglich vorgeschrieben sein, dass der Arbeitnehmer frühzeitig seinem Arbeitgeber mitteilt, wie er sein Feiertagskontingent verteilen möchte. Vorrang sollten an den religiösen Feiertagen jedenfalls immer die Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft haben. Ich halte es nämlich für sehr wohl nötig, endlich eine gesetzliche Regelung dafür zu finden, dass auch Muslime, Juden, Buddhisten oder Angehörige anderer Religionen nicht auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen sind, wenn sie an ihren Feiertagen frei haben möchten. Übrigens finde ich auch, dass es Muslimen gesetzlich erlaubt sein sollte, am Freitag zum Mittagsgebet in die Moschee gehen zu dürfen (und die Fehlstunden dann anderweitig nachzuarbeiten).
20.05.15
11:21