Bayern

Schulfrei für muslimische Schüler an islamischen Feiertagen

Muslimische Schüler in Bayern sind ab sofort ohne Antrag auf Beurlaubung an islamischen Feiertagen vom Unterricht befreit. Das gab das bayerische Staatsministerium für Bildung und Wissenschaft bekannt.

01
09
2015
calender. copyright superscheell auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gab am 7. Juli 2015 in einem öffentlichen Schreiben die Auswirkungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderer religiöser und nationaler Feiertage auf den Unterricht an den Schulen bekannt.

Neben den gesetzlichen und staatlich anerkannten christlichen Feiertagen, an denen die Schulen geschlossen bleiben, werden muslimische, jüdische und christlich-orthodoxe Schüler nun an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaften ohne besonderen Antrag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler sind lediglich dazu verpflichtet, die Schule rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten. Muslimische Schüler sind die ersten beiden Tage des Ramadanfestes und die ersten beiden Tage des Opferfestes vom Unterricht befreit.

Schüler, die sonstigen Religionsgemeinschaften angehören und an ihren Feiertagen beurlaubt werden möchten, stellen einen schriftlichen Antrag auf Freistellung vom Unterricht, der in aller Regel bewilligt werden muss, sofern es sich tatsächlich um einen religiösen Feiertag handelt. Diese Änderung trat ab dem 1. August 2015 im Bundesland Bayern in Kraft.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich halte das für den völlig falschen Ansatz, das läuft wieder auf Extrawürste für ausgewählte Religionsgemeinschaften hinaus. Besser wäre es, wenn jedem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigen eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Schuljahr zuerkannt würde (ich denke da an zwei, vier halte ich für übertrieben), die freigenommen werden können. Manche Eltern wollen mit ihren Kindern vielleicht lieber das Ende des Zweiten Weltkriegs am 08.05. feiern oder der so genannte Reichskristallnacht von 09.11. auf den 10.11 gedenken, Verdient das weniger Respekt als Ramadan oder das Opferfest? Keinesfalls! Warum immer gerade Sonderregelungen für bestimmte Religionen und deren Rituale?.
19.09.16
18:08
Stute Märchen sagt:
Liebe Frau Fabel, ganz einfach - weil Deutschland niemals Stolz sein wird auf die von Ihnen genannten Ereignisse. Den Krieg anfangen - dies vertuschen und ständig untern Teppich kehren - und dann das Ende feiern wollen? Andere Frage: Würden Sie auf Ihre freien Tage an Weihnachten und dem Beisammensein mit der Familie verzichten, wenn Sie dienstlich bedingt in Indien oder Ägypten wären? Ich denke wohl kaum.. Mal den Blickwinkel wechseln ;-) LG
09.02.18
11:05
Schwarz sagt:
Frau Fabel hat vollkommen recht. Ich kanns nicht mehr hören. Jede Extrawurst, jeder Vorteil, jede Ungerechtigkeit wird mit einem Krieg begründet, der Vergangenheit ist. Nein - man soll nichts vergessen und nichts unter den Teppich kehren, aber man muss irgendwann einmal begreifen, dass dies genauso Geschichte ist, wie das was die Portugiesen mit den Azteken gemacht haben, dass was die Amerikaner mit den Indianern gemacht haben und, und, und... wie jeder anderer Krieg auch. und, wenn ich in Indien würde ich nicht an Weihnachten verzichten wollen, aber ich würde nicht ZUSÄTZLICH an Bayram Zuhause bleiben wollen. Also, schluss jetzt endlich mal mit diesen dauernden, jämmerlichen Versuchen der jetzigen Generation eine Schuld einreden zu wollen, die sie nicht haben. Mal den Blickwinkel wechseln LG
17.06.19
10:58
Soukaina sagt:
Frau oder Herr schwarz, sie müssen an Bayram nicht zuhause bleiben, aber sie muslimische Kinder dürfenan dem Tag nicht in die Schule kommen
14.06.23
14:29