Freitagspredigten 07.02.2014

Ehe im Islam, Wetteifern im Guten, Rechte der Mitmenschen

Unterschiedliche Themen werden diese Woche in den Freitagspredigten der islamischen Religionsgemeinschaften behandelt. Es geht um die Ehe im Islam, das Wetteifern im Guten und die Rechte von Mitmenschen.

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Frauen und Männer sollen Partner füreinander sein, Menschen sollen sich für die Gemeinschaft einsetzen und die Rechte der Mitmenschen zu achten ist ein Gebot des Islam. Darauf weisen uns die islamischen Religionsgemeinschaften in dieser Woche mit ihren Freitagspredigten (Hutba) hin.

Ehe im Islam

Das Thema der heutigen Hutba der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) ist die Ehe im Islam. Frauen und Männer seien als Partner füreinander geschaffen worden. „Die Trauung und die Eheschließung sind der Anfang. Dann ist es wichtig, sich für das harmonische Fortbestehen der Ehe einzusetzen“, erklärt die IGMG. Die Bindung zwischen Mann und Frau wachse durch Liebe und gegenseitigen Respekt. „Die Ehe hilft den Menschen, Harmonie und Ruhe zu finden, und in dieser harmonischen Umgebung ein gutes Leben zu führen“, heißt es weiter.

Die IGMG erklärt, dass man junge Menschen nicht zu einer Heirat zwingen darf. Solche Ehen seien zum Scheitern verurteilt. „Man darf das Leben dieser jungen Menschen nicht zerstören“, warnt die Religionsgemeinschaft. Entsprechend der Sunna des Propheten Muhammad (s) sollten gläubige Ehepartner bevorzugt werden. Abschließend weist die IGMG darauf hin, dass in einer Ehe natürlich auch Probleme entstehen können. „Nur wenn man verständnisvoll ist, können diese gemeinsam überwunden werden“, wird in der Predigt betont.

Wetteifern im Guten

Ausgehend von einem Koran-Vers diskutiert der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) anderes Thema: „Jeder hat sein Ziel, auf das er gerichtet ist. So wetteifert denn miteinander im Guten! Wo immer ihr seid, Allâh wird euch (die ihr das Gute sucht) zusammenführen. Wahrlich, Allâh ist der Herr aller Dinge.” Der VIKZ unterscheidet dabei zwei verschiedene Formen des Eifers.

Einerseits könne man als einzelne Person sich darum bemühen gute Taten zu verrichten, um Vergebung für sich selbst zu erlangen und zu den Erretteten zu gehören. Andererseits könne man dies auch dadurch erreichen, in dem man nicht für sich selbst etwas tut, sondern für andere bzw. die Gemeinschaft. Der Gedanke des Nützlichseins für die Gesellschaft ist, laut VIKZ, das eigentliche Wetteifern im Guten.

Rechte der Mitmenschen

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) hingegen betont den Menschen als soziales Wesen und macht auf die Rechte von Mitmenschen aufmerksam. Man müsse als Muslime die Unverletzlichkeit des Lebens, des Besitzes und der Würde achten. „Wer demnach ein Leben auslöscht, Diebstahl begeht, hinter dem Rücken der Menschen redet, Lügen über sie in die Welt setzt, sie verleumdet oder beschimpft, vergeht sich damit an ihren Rechten“, erörtert die DITIB und warnt: „Wer gegen diese Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass er auf Erden und auch später im Jenseits dafür geahndet wird.“

Muslime müssten unbedingt darauf achten, dass sie sich nicht an diesen Rechten vergreifen und sich damit selbst Schuld aufladen. „Kommt es doch dazu, müssen sie sich bei demjenigen, dem sie geschadet haben, entschuldigen“, erklärt die DITIB. Nur der Geschädigte selbst könne diese Schuld vergeben. Eine andere Form der Rechte der Mitmenschen stelle das Recht des Gemeinwesens dar. „Vergeht man sich aber an einem Recht des Gemeinwesens, steht man in der Schuld aller Menschen, die dieses ausmachen. Hier muss man also besonders vorsichtig sein. Schließlich gilt: wollen wir alle gute Muslime sein, müssen wir auf alle diese Rechte achten“, erläutert die DITIB.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland, gibt einen Überblick und notiert erwähnenswerte Berichte aus den Redaktionen der Medien zum Thema Freitag und Muslime.