Bremen reagierte als erstes Bundesland auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und erlaubt muslimischen Lehrerinnen fortan ein Kopftuch zu tragen. Muslime in Bremen begrüßen diese Entscheidung.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Aus für ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen verkündet hat: Die stellvertretende bayerische Ministerpräsidentin Ilse Aigner (CSU) hat sich deutlich gegen das Tragen von Kopftüchern an Schulen ausgesprochen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) äußerten sich zum Kopftuch-Urteil. Die Einschätzungen fielen unterschiedlich aus.
Das Aus des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen hat bundesweit Debatten provoziert. Nordrhein-Westfalen, das Land mit dem höchsten Anteil an Muslimen, diskutiert jetzt über konkrete Folgen des Urteils.
Nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts debattieren Politiker und Vertreter von Religionsgemeinschaften weiter. Das Urteil der Bundesverfassungsrichter hat Befürworter und Gegner.
Im Interview mit dem Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, sprechen wir über die Auswirkungen von Terrorismus und Pegida auf die negative Wahrnehmung des Islams. Zudem geht es um die Frage, wie man auf zunehmende islamfeindliche Ressentiments reagieren kann.
Ein Gericht in Köln verbietet eine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag. In einem Hauptverfahren soll die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüft werden.
Ein Schwurgericht in Brüssel hat den Marokkaner Rachid El-B zu 27 Jahren Haft verurteilt. Er hatte im März 2012 eine Moschee in Anderlecht in Brand gesteckt und dabei den Imam der Moschee getötet.
Das Urteil gegen den uighurischen Menschenrechtsaktivisten Ilham Tohti wurde von einem chinesischen Berufungsgericht bestätigt. Tohti muss vermutlich in lebenslange Haft. Kritik an der Entscheidung gab es vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung.
In Baden-Württemberg ist es künftig nicht mehr möglich, sich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht im Ganzkörperbadeanzug „Burkini“ zuzumuten sei.