









Der Wirbel um das Burkaverbot in Österreich hat sich sechs Monate nach seiner Einführung gelegt. Es ist aber unklar, ob Burkaträgerinnen oder Nutzer von Atemschutzmasken öfter angezeigt wurden.
Das Osnabrücker Verwaltungsgericht entschied im Fall einer muslimischen Schülerin, dass sie ein Abendgymnasium nicht mit Gesichtsschleier besuchen dürfe.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fordern ein Verschleierungsverbot im Zeugenstand. Die Burka verschleiere nicht nur das Gesicht, sondern auch die Wahrheit.
In einem Antrag der Frauen Union (FU) forderten manche Frauen der CDU, dass es ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland geben soll. Nun gibt es innerparteiliche Unterstützung.
Die Religionsgemeinschaften thematisieren in den Freitagspredigten diese Woche die nachbarschaftlichen Beziehungen und die Moschee als unterstützenswerte Institution. Außerdem geht es auch noch um das Burka-Verbot in Frankreich.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das sogenannte Burka-Verbot in Frankreich bestätigt. Die Richter kritisierten allerdings den französischen Gesetzgeber scharf. Das Gesetz sei in einer Atmosphäre von Islamfeindlichkeit entstanden heißt es.
Ein Verbot, dass Schülerinnen während des Unterrichts an einer Berufsoberschule das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers verbietet, begrenzt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht in unzulässigerweise das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung.
Im französischen Trappes kommt es seit mehreren Nächten zu Ausschreitungen. Auslöser ist das rigide Vorgehen der Polizei gegen Burkaträgerinnen und Demonstranten. Die Politik ruft zur Ruhe auf und bleibt doch hilflos.